Landgericht Bremen

Rechtsmissbrauch durch getrennte Geltendmachung gleichgerichteter Unterlassungsansprüche

Der Einwand, die Antragstellerin habe durch die Geltendmachung gleichgerichteter, auf identische Veröffentlichungen gestützter Unterlassungsansprüche in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es kann dabei für den Bundesgerichtshof offenbleiben, ob die Erstattungsfähigkeit der durch die getrennte Geltendmachung

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Oberlandesgericht

„Gebührenoptimierung“ durch getrennte Klagen

Der im Kostenfestsetzungsverfahren von der Antragsgegnerin erhobene Einwand, der Antragsteller habe durch das Erwirken von gleichlautenden und auf weitgehend identische Veröffentlichungen gestützten Unterlassungsverfügungen in getrennten Verfahren ungerechtfertigt Mehrkosten verursacht, ist im Kostenfestsetzungsverfahren zu berücksichtigen.

Es erscheint allerdings fraglich, ob die

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Büroklammer

Rechtsmissbrauch und Eigentum

Der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kann einem Anspruch aus Eigentum regelmäßig nicht entgegengehalten werden.

Der Einwand rechtsmissbräuchlichen Verhaltens kann einem Anspruch aus Eigentum regelmäßig nicht entgegengehalten werden. Die Verneinung des Herausgabeanspruchs bedeutet wirtschaftlich die Enteignung des Eigentümers. Das Rechtsverhältnis zwischen dem

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PKH-Zweitantrag

Einem wiederholten Antrag auf Gewährung von Prozesskostenhilfe fehlt das Rechtsschutzbedürfnis, wenn die erneute Antragstellung nach den Umständen des Einzelfalls als Rechtsmissbrauch zu beurteilen ist.

Die Hürde des Rechtsschutzbedürfnisses soll rechtsmissbräuchlichen Prozesskostenhilfeanträgen vorbeugen und verhindern, dass ein Antragsteller das Gericht mit

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