Oberlandesgericht

Vorzeitiger Rechtsmittelverzicht

Die Parteien können bereits vor Erlass eines rechtsmittelfähigen Beschlusses wirksam auf Rechtsmittel verzichten.

Ein Rechtsmittelverzicht in Form einer gegenüber dem Gericht abgegebenen Erklärung führt die formelle Rechtskraft der betroffenen Entscheidung herbei und ist von Amts wegen zu berücksichtigen.

Eine Beschwerde

Artikel lesen

Rechtsmittelverzicht – und die Täuschung

Ein Rechtsmittelverzicht kann aufgrund eines durch Täuschung hervorgerufenen Irrtums des Angeklagten unwirksam sein.

  • Eine Täuschung durch das Gericht oder die Staatsanwaltschaft, die eine irrtumsbedingte Abgabe der Verzichtserklärung durch den Angeklagten verursacht hat, kann zur Unwirksamkeit des Rechtsmittelverzichts führen.
  • Ein
Artikel lesen

Vertraglicher Rechtsmittelverzicht

Parteien eines Rechtsstreits können materiellrechtlich bindende Vereinbarungen über einen Rechtsmittelverzicht treffen. Hält sich die Partei nicht an eine in dieser Hinsicht wirksam eingegangene Verpflichtung, kann der Vertragspartner dies im Wege der Einrede geltend machen; denn zu seinem vorausgegangenen rechtsgeschäftlichen Verhalten

Artikel lesen