Kein Notwegerecht auch für den Rechtsnachfolger

Der Eigentümer eines verbindungslosen Grundstücks kann einen Notweg nicht auch für seinen künftigen Einzelrechtsnachfolger verlangen.

Zwar könnte auch ein neuer Eigentümer des verbindungslosen Grundstücks bei unveränderten tatsächlichen Verhältnissen gemäß § 917 BGB von den Eigentümer des Verbindungsgrundstücks einen Notweg verlangen.

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die im Klageverfahren vollbeendete Personengesellschaft

Prozessuale Rechtsnachfolge einer erst im finanzgerichtlichen Klageverfahren vollbeendeten Personengesellschaft sind die ehemaligen Gesellschafter.

Erlischt eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung ohne Abwicklung, kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs ein Gewinnfeststellungsbescheid nur noch von den früheren Gesellschaftern angefochten werden, deren Mitgliedschaft die Zeit

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