Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde in einem Altanschließerfall in Brandenburg nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen die Versagung eines staats- und amtshaftungsrechtlichen, auf die Rückzahlung eines in der Vergangenheit gezahlten Beitrages für die Herstellung und Anschaffung einer öffentlichen Wasserversorgungsanlage
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