Das Bundesverfassungsgericht hat den Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt, mit dem sich ein rechtsextrem Antragsteller die Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst im Freistaat Sachsen erreichen wollte: Nachdem ein für den Einstellungstermin November 2020 gestellter Aufnahmeantrag bestandskräftig abgelehnt worden war, beantragte der Beschwerdeführer, der im Januar 2020 die Erste Juristische Prüfung
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