Fachgerichtszentrum Hannover

Die zu niedrige Steuer – und die Anfechtungsklage

Nach § 40 Abs. 2 FGO ist die Anfechtungsklage, soweit gesetzlich nichts anderes bestimmt ist, nur zulässig, wenn der Kläger geltend macht, durch den Verwaltungsakt oder durch die Ablehnung oder Unterlassung eines Verwaltungsakts oder einer anderen Leistung in seinen Rechten verletzt zu sein. Die Voraussetzungen dieser Vorschrift sind bereits erfüllt,

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Kammergericht

Notarielle Fachprüfung – und die Verbesserungsklage

Hat ein Prüfling die notarielle Fachprüfung nicht bestanden, weil er gemäß § 7b Abs. 3 Satz 2 BNotO von der mündlichen Prüfung ausgeschlossen ist, fehlt seiner – auch – auf eine Neubescheidung mit dem Ziel der Verbesserung der bestandenen Klausuren gerichteten Klage das erforderliche Rechtsschutzbedürfnis. Eine „Verbesserungsklage“ ist erst nach

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Bagger

Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes – gegen einen bereits umgesetzten Bebauungsplan

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag nach § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO eines nach § 2 Abs. 1 UmwRG antragsbefugten Umweltverbandes entfällt nicht deshalb, weil der angegriffene Bebauungsplan bereits vollständig umgesetzt ist. Das Erfordernis eines allgemeinen Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, dass ein Gericht mit einem nutzlosen Anliegen befasst wird. Das

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Oberlandesgericht Celle

Urteilsverfassungsbeschwerden – und das Rechtsschutzbedürfnis

Richtet sich eine Verfassungsbeschwerde gegen gerichtliche Entscheidungen, kann sich die Beschwer in aller Regel nur aus deren Tenor ergeben; er allein bestimmt verbindlich, welche Rechtsfolgen aufgrund des festgestellten Sachverhalts eintreten. Rechtsausführungen sowie nachteilige oder als nachteilig empfundene Ausführungen in den Gründen einer Entscheidung allein begründen keine Beschwer. Eine Verfassungsbeschwerde kann

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Teddybär

Verfassungsbeschwerde gegen eine familiengerichtliche Umgangsregelung – und dessen Erledigdung

Das Rechtsschutzbedürfnis muss grundsätzlich noch im Zeitpunkt der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts gegeben sein. Nach Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens kann es fortbestehen, wenn anderenfalls entweder die Klärung einer verfassungsrechtlichen Frage von grundsätzlicher Bedeutung unterbliebe und der gerügte Grundrechtseingriff besonders belastend erscheint, eine Wiederholung der angegriffenen Maßnahme zu besorgen

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Therme

Der Normenkontrollantrag gegen einen Bebauungsplan – und die Fertigstellung der Bebauung

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Normenkontrollantrag eines Umweltverbandes gegen einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entfällt nicht mit der Fertigstellung und Inbetriebnahme des Vorhabens. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig jetzt für einen Normenkontrollantrag des BUND gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan für die Lindauer Therme entschieden. Der antragstellende BUND wendet sich gegen den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 110

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Schreibmaschine

Die erledigte Verfassungsbeschwerde – und das fortbestehende Rechtsschutzbedürfnis

Der Umstand, dass die Fachgerichte und das Bundesverfassungsgericht häufig außerstande sind, schwierige Rechtsfragen in kurzer Zeit zu entscheiden, darf grundsätzlich nicht dazu führen, dass eine Verfassungsbeschwerde allein wegen des vom Beschwerdeführer nicht zu vertretenden Zeitablaufs als unzulässig verworfen wird. Bei Erledigung des mit der Verfassungsbeschwerde verfolgten Begehrens besteht das Rechtsschutzbedürfnis

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Gefängnis

Prozesskostenhilfe in einem Strafvollzugsverfahren

19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Dabei gewährleistet Art.19 Abs. 4 Satz 1 GG nicht nur das formelle Recht und die theoretische Möglichkeit, die Gerichte anzurufen, sondern verleiht dem Einzelnen, der behauptet, durch einen Akt öffentlicher Gewalt verletzt zu sein,

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Amtsgericht und Landgericht Berlin Llittenstraße,

Justizgewährleistungsanspruch – und das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses

Mit dem Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses als Einschränkung des durch Art.20 Abs. 3 GG in Verbindung mit Art. 2 Abs. 1 GG verfassungsrechtlich abgesicherten Justizgewährleistungsanspruchs soll (lediglich) verhindert werden, dass die Gerichte als Teil der Staatsgewalt unnütz oder gar unlauter bemüht werden oder ein gesetzlich vorgesehenes Verfahren zur Verfolgung zweckwidriger und

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Bücherregal

Beschleunigungsbeschwerde, Verfassungsbeschwerde – und die zwischenzeitliche Sachentscheidung

Mit der vom Gericht getroffenen Sachentscheidung ist nicht nur das Rechtsschutzbedürfnis für die fachrechtlichen Beschleunigungsrechtsbehelfe, sondern auch für die darauf bezogene Verfassungsbeschwerde entfallen. Nach zum Fachrecht wohl allgemein vertretener Auffassung lässt das Ergehen einer die Instanz beendenden Sachentscheidung das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe

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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht pp.

Abstimmungsprüfungsverfahren nach der Durchführung von Bürgerentscheiden – und der Rechtsschutz

Die Vertretungsberechtigten eines Bürgerbegehrens können sich nicht auf Art.19 Abs. 4 GG berufen; und soweit sie als natürliche Personen  vorgehen, fehlt es ihnen an einem entsprechenden subjektiven öffentlichen Recht. In der hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedenen Verfassungsbeschwerde wenden sich die Beschwerdeführer, Vertretungsberechtigte zweier kommunaler Bürgerbegehren im Sinne von § 16g Abs.

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Die allgemeine Leistungsklage gegen ein Finanzamt

Für das Rechtsschutzbedürfnis einer allgemeinen Leistungsklage, durch die die Finanzbehörde zur Zahlung eines durch Abrechnungsbescheid festgestellten Erstattungsanspruchs verurteilt werden soll, muss klägerseits dargelegt werden, dass die Finanzbehörde im konkreten Streitfall der sich aus dem Abrechnungsbescheid ergebenden Zahlungsverpflichtung nicht nachkommen werde. Da die Finanzämter der Verpflichtung zur Zahlung durch Abrechnungsbescheid festgestellter

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Bundesgerichtshof

Eigenbedarfskündigung – und die Anschlussrevision des Mieters

An der für die Anschlussrevision erforderlichen Beschwer des Anschlussrevisionsklägers fehlt es, wenn das Berufungsgericht von der Wirksamkeit einer diesem gegenüber ausgesprochenen Kündigung (hier: wegen Eigenbedarfs) ausgegangen ist und dessen Klageabweisungsbegehren allein deshalb entsprochen hat, weil es eine Fortsetzung des Mietverhältnisses auf unbestimmte Zeit zu den bisherigen Vertragsbedingungen nach §§ 574,

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Fulda - Behördenhaus Am Hopfengarten 3

Verurteilung zur Eingruppierung

Ein Klageantrag auf eine Verurteilung zur Eingruppierung und zur Zahlung einer unbezifferten Differenzvergütung wäre unzulässig, ist jedoch auslegungsfähig. Der erste Teil des Antrags (Verurteilung zur Eingruppierung) wäre mangels Rechtsschutzbedürfnis unzulässig. Bei der Eingruppierung handelt es sich um einen rein geistigen Akt der wertenden Zuordnung einer bestimmten Tätigkeit zu einem Tätigkeitsmerkmal

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Finanzamt

Isolierte Anfechtungsklage gegen die Einspruchsentscheidung – und das Rechtsschutzinteresse

Das berechtigte Interesse an einer isolierten Aufhebung der Einspruchsentscheidung ist nicht gegeben, wenn namens eines Klägers von zwei verschiedenen Prozessbevollmächtigten zu verschiedenen Zeitpunkten Einspruch erhoben wird, die Beteiligten davon ausgehen, dass im zuerst begonnenen Einspruchsverfahren eine vollumfängliche Überprüfung des angefochtenen Einkommensteuerbescheids stattzufinden hat und die Beteiligten darüber streiten, ob der

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Zigarette

Keie Mentholzigaretten – und keine Verfassungsbeschwerde gegen das Tabakerzeugnisgesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat ie Verfassungsbeschwerde einer Produzentin von Tabakerzeugnissen gegen das Tabakerzeugnisgesetz (TabakerzG) und die Verordnung über Tabakerzeugnisse und verwandte Erzeugnisse (TabakerzV) nicht zur Entscheidung angenommen: Eine Überprüfung dieser Regelungen am Maßstab der deutschen Grundrechte komme, so das Bundesverfassungsgericht, nicht in Betracht, weil sie zwingendes Unionsrecht umsetzen. Angesichts der zwischenzeitlich

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Die insolvente Arbeitgeberin – und die Klage auf Zahlung eines Nachteilausgleichs

Das Erfordernis des Rechtsschutzbedürfnisses soll verhindern, dass Rechtsstreitigkeiten in das Stadium der Begründetheitsprüfung gelangen, für die eine solche Prüfung nicht erforderlich ist. Bei Leistungsklagen ergibt sich ein Rechtsschutzbedürfnis regelmäßig aus der Nichterfüllung des behaupteten materiellen Anspruchs, dessen Vorliegen für die Prüfung des Interesses an seiner gerichtlichen Durchsetzung zu unterstellen ist

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Dozent

Liste der Beschäftigungshindernisse – und die Eintragung eines Lehrers

Zur Löschung seines Eintrags in einer von der Schulverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz geführten Liste über „Beschäftigungshindernisse“ fehlt einem ehemaligen Lehrer das Rechtsschutzbedürfnis. Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines ehemaligen Lehrers abgewiesen, mit dem er die Löschung seiner Daten, hilfsweise die Befristung

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Der Streit um die Eingruppierung – und der Zustimmungsersetzungsantrag für zwischenzeitlich ausgeschiedene Beschäftigte

Das Rechtsschutzbedürfnis verlangt als Sachentscheidungsvoraussetzung das Vorliegen eines berechtigten Interesses an der Inanspruchnahme der Gerichte. Fehlt es, ist ein Antrag als unzulässig abzuweisen. Bei Leistungs- und Gestaltungsklagen kann das Rechtsschutzbedürfnis fehlen, wenn der Antragsteller offensichtlich gerichtlicher Hilfe zur Erreichung seines Ziels nicht (mehr) bedarf. Der Antrag eines Arbeitgebers, die Zustimmung

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Zu spät für eine einstweilige Anordnung

Wird ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung so spät gestellt, dass nicht mehr erkennbar ist, dass eine Eilentscheidung des Bundesverfassungsgerichts die Rechtsstellung des Antragstellers noch substanziell verbessern könnte, ist der Antrag unzulässig, solange der Beschwerdeführer nicht hinreichend begründet, dass sein Rechtsschutzbedürfnis für diesen Antrag fortbesteht. So auch in dem

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Vollstreckung eines Umgangstitels – und das entfallene Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde bezüglich der Vollstreckung eines Umgangstitels entfällt infolge einer zwischenzeitlich erfolgten verfahrensabschließenden fachgerichtlichen Entscheidung. Die hier vom Bundesverfassungsgericht entschiedene Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen Entscheidungen des Oberlandesgerichts Hamm, die aufgrund der und über die Beschleunigungsbeschwerde (§ 155c FamFG) des Beschwerdeführers im Vollstreckungsverfahren (§ 89 FamFG) zur Festsetzung

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Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde – und die Festsetzung des Gegenstandswerts

Für eine gerichtliche Festsetzung des Gegenstandswertes besteht kein Rechtsschutzbedürfnis besteht, wenn die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen wird. Gemäß § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG beträgt der Mindestgegenstandswert im Verfahren der Verfassungsbeschwerde 5.000 Euro. Ein höherer Gegenstandswert kommt in Fällen, in denen eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen oder

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Klage gewonnen – und trotzdem in die Revision

Eine Revision ist auch dann zulässig, wenn das Finanzgericht der Klage zwar stattgibt, dem Klagebegehren aber nicht voll entspricht. Die Revision ist in einem solchen Fall zulässig, weil der Kläger durch das Urteil des Finanzgerichts formell beschwert ist. Voraussetzung für die Zulässigkeit einer Revision ist u.a., dass der Revisionskläger durch

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Karlsruhe und der Anti-IS-Einsatz der Bundeswehr

Das Bundesverfassungsgericht hat einen Antrag der Fraktion DIE LINKE im Deutschen Bundestag als unzulässig verworfen, mit dem diese im Wege des Organstreitverfahrens die Feststellung begehrt hatte, dass Bundesregierung und Bundestag die Rechte des Deutschen Bundestages aus Art. 24 Abs. 2 in Verbindung mit Art. 59 Abs. 2 Satz 1 GG

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Deutscher Bundestag

Das Organstreitverfahren eines Bundestagsabgeordneten – und die Frage des Rechtsschutzbedürfnisses

Das Rechtsschutzbedürfnis für ein Organstreitverfahren kann fehlen, wenn ein MdB völlig untätig geblieben ist, obwohl er in der Lage gewesen wäre, die gerügte Rechtsverletzung durch eigenes Handeln rechtzeitig zu vermeiden. Zwar soll einem MdB nicht unter pauschalem Hinweis auf allgemeine politische Handlungsalternativen der Zugang zu einem verfassungsgerichtlichen Verfahren abgeschnitten werden.

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Nochmals: die automatisierte Kennzeichenkontrolle im bayerischen Polizeiaufgabengesetz

Das Bundesverfassungsgericht hat eine (weitere) Verfassungsbeschwerde betreffend die Regelungen des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes zur automatisierten Kennzeichenkontrolle nicht zur Entscheidung angenommen, da hierfür nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 18.12 2018 bestand. Mit seiner Verfassungsbeschwerde hatte sich der Beschwerdeführer gegen Normen des Gesetzes über die Aufgaben und Befugnisse der Bayerischen Staatlichen Polizei

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Der ausländische, vollstreckbare Unterhaltsvertrag – und die Leistungsklage

Das Rechtsschutzbedürfnis für einen Leistungsantrag, der auf einen ausländischen vollstreckbaren Unterhaltsvertrag gestützt ist, kann im Hinblick auf eine mögliche Vollstreckbarerklärung im Inland jedenfalls dann nicht verneint werden, wenn und soweit ein entsprechender Antrag bereits rechtskräftig zurückgewiesen wurde. Das gilt auch, wenn der Antragsteller nicht alle ihm im Vollstreckbarerklärungsverfahren zur Verfügung

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Allgemeine Leistungsklage auf polizeiliches Einschreiten – ohne vorherigen Antrag

Anders als bei Verpflichtungsklagen bedarf es bei allgemeinen Leistungsklagen keines vorherigen Antrags an den zuständigen Träger der Verwaltung. Auf polizeiliches Einschreiten gerichtete Klagen sind als allgemeine Leistungsklagen statthaft (vgl. § 43 Abs. 2 VwGO). Eine Verpflichtungsklage kommt in diesen Fällen nicht in Betracht; denn die Kläger begehren nicht die Verpflichtung

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Wenn die Krankenversicherung die Erstattung der Behandlungskosten ablehnt

Der Hinweis auf einen vermuteten Behandlungsfehler eines Arztes ist einer privaten Krankenversicherung gestattet. So hat das Oberlandesgericht Köln in dem hier vorliegenden Fall eines Zahnarztes entschieden, der durch die Aussage einer Krankenkasse seine Reputation und das Patientenverhältnis beschädigt gesehen hat. Die Versicherung hatte gegenüber der Patientin die Erstattung der Behandlungskosten

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Beschleunigungsrüge – und die zwischenzeitliche Entscheidung in der Hauptsache

Indem das Familiengericht eine die Instanz beendende Sachentscheidung getroffen hat, ist das Rechtsschutzbedürfnis für die auf die Beschleunigung des fachgerichtlichen Verfahrens gerichteten Rechtsbehelfe der Beschleunigungsrüge und -beschwerde entfallen. Da der Verfahrenszweck der Beschleunigung nicht mehr erreicht werden kann und sich somit das von dem Beschwerdeführer verfolgte Beschleunigungsbegehren erledigt hat, ist

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Außervollzugsetzung des Haftbefehls – und die Verfassungsbeschwerde

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Verfassungsbeschwerde ist nicht dadurch entfallen, dass der Haftbefehl nach Erhebung der Verfassungsbeschwerde außer Vollzug gesetzt und der Beschwerdeführer aus der Haft entlassen worden ist. Trotz seiner Außervollzugsetzung ist der Fortbestand des Haftbefehls insbesondere unter Berücksichtigung der erteilten freiheitsbeschränkenden Auflagen nach wie vor mit einer schwerwiegenden Beeinträchtigung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Abzugsteuern – und das Rechtsschutzbedürfnis für eine nachträgliche Freistellungsbescheinigung

Sofern die Vergütungsschuldner die Abzugsteuern entsprechend den Vorgaben des § 50a Abs. 4 und 5 EStG einbehalten, angemeldet und an die Finanzämter abgeführt hatten, wäre ein Rechtsschutzinteresse der Klägerin nur gegeben, wenn die nachträgliche Erteilung der Freistellungsbescheinigungen zu einer Änderung der gemäß § 168 AO einer Steuerfestsetzung unter Vorbehalt der

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der Vorläufigkeitsvermerk im Steuerbescheid – und das Rechtsschutzbedürfnis

Obwohl der Änderungsbescheid einen Vorläufigkeitsvermerk hinsichtlich der Verfassungskonformität der Hinzurechnungsvorschriften enthält, fehlt es für die Klage nicht am Rechtsschutzbedürfnis. Dies wäre allenfalls dann anzunehmen, wenn beim Bundesverfassungsgericht ein Musterverfahren anhängig gemacht worden wäre, in dem es um die Verfassungskonformität der Hinzurechnungsvorschriften geht, die im Streitfall von Bedeutung sind. Bundesfinanzhof, Urteil

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Änderungsschutzklage – und die zurückgenommene Änderungskündigung

Das Rechtsschutzbedürfnis für eine Beendigungs- oder Änderungsschutzklage entfällt grundsätzlich, wenn die Parteien unbestritten verabredet haben, die angefochtene Kündigung solle keine Rechtswirkungen entfalten. So lag es auch in dem hier vom Bundesarbeitsgericht entschiedenen Fall. Die Arbeitgeberin stellt nicht in Abrede, dass die Parteien eine „Kündigungsrücknahmevereinbarung“ geschlossen haben. Ihren Antrag, die Änderungsschutzklagen

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Aktenwagen

Asylantrag – und die Klage auf seine Bescheidung

Ein Asylbewerber, über dessen Antrag nicht innerhalb dreier Monate entschieden worden ist, hat die Möglichkeit, gegen das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bundesamt) Untätigkeitsklage zu erheben. In Fällen, in denen das Bundesamt ihn noch nicht angehört hat, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis für eine nur auf Verpflichtung des Bundesamtes zur Bescheidung gerichtete

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Streitwertfestsetzung – und das fehlende Rechtsschutzbedürfnis

Der Antrag auf Festsetzung des Gegenstandswerts ist unzulässig, wenn für die Festsetzung eines über den gesetzlichen Mindestwert (hier: von 5.000 €) hinausgehenden Werts ist ein legitimes Rechtsschutzbedürfnis des Beschwerdeführers oder der Bevollmächtigten nicht erkennbar ist. Der Gegenstandswert für das Verfassungsbeschwerdeverfahren wird gesondert nach § 37 Abs. 2 Satz 2 RVG

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Effektiver Rechtsschutz – und die Anforderungen an das Rechtsschutzbedürfnis bei einem Rechtsmittel

Art.19 Abs. 4 GG gewährleistet effektiven und möglichst lückenlosen richterlichen Rechtsschutz gegen Akte der öffentlichen Gewalt. Diese Garantie effektiven Rechtsschutzes erfordert zwar keinen Instanzenzug. Eröffnet das Prozessrecht aber eine weitere Instanz, so gewährleistet Art.19 Abs. 4 GG dem Bürger auch insoweit eine wirksame gerichtliche Kontrolle. Die Garantie wirksamen Rechtsschutzes schließt

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Rechtsschutzbedürfnis für eine vorbeugende Unterlassungsklage

Eine vorbeugende Unterlassungsklage, mit der ein drohendes tatsächliches Verwaltungshandeln abgewehrt werden soll, ist nur statthaft, wenn sich dieses Handeln hinreichend konkret abzeichnet, insbesondere die für eine Rechtmäßigkeitsprüfung erforderliche Bestimmtheit aufweist. Die Gewährung vorbeugenden Rechtsschutzes setzt ferner ein besonderes schützenswertes Interesse in dem Sinn voraus, dass es für den Betroffenen nicht

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Zwischenfeststellungsklage – und ihre Zulässigkeit

Nach § 256 Abs. 2 ZPO kann ein Arbeitnehmer zugleich mit seinem Hauptantrag auf Feststellung eines die Entscheidung bedingenden, dh. vorgreiflichen Rechtsverhältnisses klagen. Damit wird ein Begründungselement aus der Entscheidung verselbständigt und mit eigener Rechtskraft versehen. Grund hierfür ist dessen Eignung, über den konkreten Gegenstand hinaus, der mit der Hauptklage

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Bundesfinanzhof (BFH)

Der geänderte Steuerbescheid – und das Rechtsschutzbedürfnis des Finanzamtes

Ist unklar und streitig, ob das Verhalten des Finanzamtes zu einer Erledigung des Rechtsstreits zwischen den Instanzen geführt hat, besteht ein Rechtsschutzbedürfnis des im finanzgerichtlichen Verfahren unterlegenen Finanzamt für die Revision. Zwar fehlt oder entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für ein Rechtsmittel des Finanzamtes, wenn es durch Erlass des begehrten Verwaltungsakts vorbehaltslos

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Die vermeintlich unricht beantworte parlamentarische Anfrage

Das Rechtsschutzbedürfnis im Organstreitverfahren setzt das Bestehen eines für den Antragsgegner erkennbaren Konflikts voraus. Daher trifft bei (vermeintlich oder tatsächlich) unrichtig beantworteten parlamentarischen Fragen den Antragsteller vor Einleitung des Organstreitverfahrens eine Konfrontationsobliegenheit. Er muss der Bundesregierung durch den Hinweis auf die (mutmaßliche) Unrichtigkeit der Antwort die Möglichkeit geben, die Sach-

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