Die gerichtliche Feststellung einer ausschließlich vergangenen Beschäftigungspflicht setzt voraus, dass sich daraus noch konkrete rechtliche Folgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben können. Die bloß mögliche Bedeutung für spätere Zeugnis- oder Schadensersatzstreitigkeiten genügt hierfür nach Auffassung des Arbeitsgerichts Wilhelmshaven nicht.
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