MapMuG-Musterverfahren – und die Rechtsbeschwerde

Eine unzulässige (hier: verfristete) Rechtsbeschwerde eines Beigeladenen in einem Musterverfahren nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz ist in eine zulässige Anschlussrechtsbeschwerde umzudeuten, wenn die unzulässige Rechtsbeschwerde innerhalb der Frist zur Erklärung des Beitritts eingelegt worden ist und innerhalb eines Monats nach Zustellung der Begründung der Musterrechtsbeschwerde der Musterbeklagten begründet wird. Nach allgemeinen Grundsätzen

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Auslegung eines Einspruchsschreibens

Ein Einspruch, der zwar ausdrücklich gegen einen „Einkommensteuerbescheid“ gerichtet werde, mit dem aber ausschließlich Einwendungen gegen die –im selben Sammelbescheid enthaltene– Festsetzung des Solidaritätszuschlags vorgetragen werden, ist allein als Einspruch gegen die Festsetzung des Solidaritätszuschlags anzusehen: Auch wenn im Rubrum eines Einspruchsschreibens ein „Bescheid über Einkommensteuer, Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag“ genannt

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