Mit der Frage der Zulässigkeit eines zwischen Versicherungsnehmerin und Versicherer rückwirkend vereinbarten Leistungsausschlusses in einer Gruppen-Rechtsschutzversicherung hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof zu befassen.
Anlass bot ihm hierfür die von der Gewerkschaft Transnet für ihre Mitglieder unterhaltene Gruppen-Rechtsschutzversicherung, bei der der
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