Das Fehlen einer zeitlichen Höchstgrenze für die Heranziehung zu einmalig erhobenen kommunalen Beiträgen verletzt den grundgesetzlichen Grundsatz der Rechtssicherheit. Dieser Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts lag ein Fall der Erhebung eines Wasserversorgungsbeitrags in Baden-Württemberg zugrunde: Das Kommunalabgabengesetz des Landes Baden-Württemberg (KAG BW) verweist hinsichtlich der Festsetzungsverjährung von Kommunalabgaben (§ 1 KAG BW)
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