Arbeitsrechtlich tolerierte Schleichwerbung

Durch einen Redakteur im Fernsehprogramm lancierte Schleichwerbung rechtfertigen zumindest bei langjährig beschäftigten Redakteuren nicht die Kündigung ihres Anstellungsverhältnisses. Mit dieser Begründung hat jetzt das Arbeitsgericht Köln die fristlose Kündigung eines Redakteures des Westdeutschen Rundfunks für unwirksam erklärt.

Der Kläger war

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