Das vom Bundesministerium der Verteidigung in der „Richtlinie für die Förderung vom Dienst freigestellter Soldatinnen und Soldaten“ vom 11.07.2002 und den hierzu ergangenen „Erläuterungen zur Erlasslage“ vom 09.08.2010 geregelte Referenzgruppenmodell stellt ein zulässiges Verfahren für die Laufbahnnachzeichnung vom Dienst freigestellter
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