Es verstößt gegen das Doppelverwertungsverbot (§ 46 Abs. 3 StGB) verstoßen, wenn dem Angeklagten im Rahmen der Strafzumessung im engeren Sinne straferschwerend zur Last gelegt wird, dass er ein die Regelwirkung auslösendes Regelbeispiel (hier: das des Einbruchs in einen umschlossenen Raum, § 243 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 Variante 1 StGB), verwirklicht hat. Denn die
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