Der Brand in der Küche

Für den Brand in einer Küche besteht eine Haftung gegenüber dem Gebäudeversicherer nur dann, wenn der Nutzer der Küche grob fahrlässig oder gar vorsätzlich den Schaden verursacht hat. Einfache Fahrlässigkeit reicht nicht aus. So hat das Landgericht Magdeburg in dem hier vorliegenden Fall eines Studenten entschieden, von dem die Gebäudeversicherung

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Landgericht Leipzig

Rückgriff und Verjährung in der Frachtführerhaftung

Die Verjährung der Frachtführerhaftung beginnt grundsätzlich mit Ablauf des Tages, an dem das Gut abgeliefert wurde, § 439 Abs. 2 S. 1 HGB. Abweichend hiervon beginnt die Verjährung von Rückgriffsansprüchen mit dem Tag des Eintritts der Rechtskraft des Urteils gegen den Rückgriffsgläubiger oder, wenn kein rechtskräftiges Urteil vorliegt, mit dem

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Verjährungsbeginn beim Sozialversicherungsregress

Eine die Verjährungsfrist gemäß § 199 Abs. 1 Nr. 2 BGB in Lauf setzende grob fahrlässige Unkenntnis ist in Regressfällen nicht schon dann gegeben, wenn die Mitarbeiter der Leistungsabteilung der Versicherung des Geschädigten bei arbeitsteiliger Organisation keine Initiativen zur Aufklärung des Schadensgeschehens entfalten und deshalb der Schadensfall den Mitarbeitern der

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Richter begründet Regressanspruch mit eigenen Trinkversuchen

Verursacht ein Versicherungsnehmer einen Verkehrsunfall unter Alkoholeinfluss und liegt zum Unfallzeitpunkt eine Blutalkoholkonzentration von mehr als 1,25 Promille vor, kann die KFZ-Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer als KFZ-Führer wegen einer Obliegenheitsverletzung in Regress nehmen. Der über der Grenze zur absoluten Fahruntauglichkeit liegende Wert begründet bei einem alkoholgewohnten Kraftfahrer die Annahme von vorsätzlichem

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