Der Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung darf regulatorisch eingeschränkt werden, um den Einsatz der Vectoring-Technologie zu ermöglichen
Die telekommunikationsrechtlichen Regulierungsverfügungen, mit denen die Bundesnetzagentur die Verpflichtung der Telekom Deutschland GmbH (Telekom), vollständig entbündelten Zugang zum Teilnehmeranschluss zu gewähren, in Bezug auf die
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