Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Heimkindes erfolgreich, dem zuletzt noch das Oberlandesgericht Rostock die Rehabilitierung wegen einer 14-monatigen Heimunterbringung in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Anschluss an einen Republikfluchtversuch mit seiner Mutter versagt hatte.
Das Oberlandesgericht
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