Rostock, Ständehaus um 1885 (heute OLG Rostock)

Die Heimunterbringung in der DDR – und die strafrechtliche Rehabilitierung

Vor dem Bundesverfassungsgericht war die Verfassungsbeschwerde eines ehemaligen DDR-Heimkindes erfolgreich, dem zuletzt noch das Oberlandesgericht Rostock die Rehabilitierung wegen einer 14-monatigen Heimunterbringung in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik im Anschluss an einen Republikfluchtversuch mit seiner Mutter versagt hatte. Das Oberlandesgericht Rostock hatte nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts dabei – wie

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Innerdeutsche Grenze

Verwaltungsrechtliche Rehabilitierung wegen Gesundheitsschäden durch Grenzsicherungsmaßnahmen der DDR

Die zur Verhinderung eines Grenzübertritts an der früheren Grenze der DDR ausgelösten Grenzsicherungsmaßnahmen waren rechtsstaatswidrig. Eine infolge dieser Maßnahmen erlittene gesundheitliche Schädigung kann verwaltungsrechtlich rehabilitiert werden. Das hat jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschieden. Der Kläger begehrt seine Rehabilitierung nach dem Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz und nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz. Seine Anträge

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Zusatzversorgung der DDR – und die Einbeziehung politischer Verfolgter

Nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) kann die Zugehörigkeit von politisch Verfolgten zu einem Zusatzversorgungssystem der DDR, die von den DDR-Stellen eine Versorgungszusage auch ohne die politische Verfolgung nicht erhalten hätten, nicht mit Blick auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts zum Anspruchs- und Anwartschaftsübertragungsgesetz (AAÜG) fingiert werden. In dem hier vom Bundesverwaltungsgericht

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DDR-Heimunterbringung wegen Gefahr der Republikflucht – und die strafrechtliche Rehabilitierung

Die Verurteilung wegen ungesetzlichen Grenzübertritts gemäß § 213 StGB/DDR führt gemäß § 1 Abs. 1 Nr. 1e StrRehaG zwingend zur strafrechtlichen Rehabilitierung. Soweit die Unterbringung des Betroffenen in dem Jugendwerkhof möglicherweise auch auf familiären Schwierigkeiten und Problemen der Eltern mit seiner Erziehung beruhte, steht dies einer Rehabilitierung nicht entgegen. Im

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Effektiver Rechtsschutz im Rehabilitierungsverfahren

Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt das Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren. Das Rechtsstaatsprinzip enthält das Gebot, wirksamen Rechtsschutz zu gewähren, der grundsätzlich zu einer umfassenden tatsächlichen und rechtlichen Prüfung des Verfahrensgegenstandes führen muss. Art. 2 Abs. 1 GG verleiht dem Einzelnen ein Recht auf effektiven Rechtsschutz. Dieses Recht

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Effektiver Rechtsschutz und Willkürverbot im Rehabilitierungsverfahren

Das Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt die Ausschöpfung sämtlicher erfolgversprechender Erkenntnisquellen im Rehabilitierungsverfahren. Mit dieser Begründung hat jetzt das Bundesverfassungsgericht – – eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg aufgehoben, mit der das OLG Naumburg einen Antrag des Beschwerdeführers auf Rehabilitierung wegen seiner Unterbringung in Kinderheimen der ehemaligen DDR abgelehnt hatte. Nach

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