Auch wenn die Straßenreinigung einem privaten Unternehmen übertragen worden ist, bleibt es eine hoheitliche Aufgabe des Landes.
Mit dieser Begründung hat das Kammergericht die Klage einer Berufsgenossenschaft gegen eine Reinigungsfirma abgewiesen und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt.
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