Straßenreinigung als hoheitliche Aufgabe

Auch wenn die Straßenreinigung einem privaten Unternehmen übertragen worden ist, bleibt es eine hoheitliche Aufgabe des Landes.

Mit dieser Begründung hat das Kammergericht die Klage einer Berufsgenossenschaft gegen eine Reinigungsfirma abgewiesen und damit ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin bestätigt.

Artikel lesen

Die frisch gewischte Treppe

Ein Reinigungsunternehmen muss zur Wahrung seiner Verkehrssicherungspflichten bei seiner Arbeit nur vor Gefahren warnen, die ein sorgfältiger Benutzer nicht ohne entsprechenden Hinweis erkennen kann. Wenn ein herbeigerufener Sanitäter, der sich vorrangig um einen Verletzten kümmern muss, sofort Feuchtigkeit auf dem

Artikel lesen

Arbeitsfreie Zwischenzeit im Reinigungsgewerbe

Im Gebäudereinigerhandwerk wird die zwischen dem Ende der Reinigung des einen Objekts und dem Beginn der Reinigung im Folgeobjekt liegende arbeitsfreie Zeit gemäß dem allgemeinverbindlichen Rahmentarifvertrag für das Gebäudereinigerhandwerk vom 4. Oktober 2003 nicht vergütet.

So die Entscheidung des Landesarbeitsgerichts

Artikel lesen