Als persönliches Gepäck wird ein Gebrauchtwagen, der eingeführt wird, nicht anerkannt und ist daher im Rahmen der sog. Reisefreimenge von der Erhebung von Einfuhrabgaben (Einfuhrumsatzsteuer und Zoll) nicht befreit.
So hat das Finanzgericht Baden-Württemberg in dem hier vorliegenden Fall eines
Artikel lesen
