Ecuador / Anden

Regen und Nebel in Ecuador

Wetterbedingungen sind nicht Leistungsbestandteil einer gebuchten Reise. In dem hier vom Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Fall hatte die Kundin für sich und ihren Partner eine einwöchige Pauschal-Rundreise nach Ecuador Ende Dezember 2021 für einen Gesamtpreis von rund 18.000 € gebucht. Nach Durchführung der Reise verlangte sie eine Minderung von

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Osteopathie

Die zu hohe Massageliege

Bei einer mobilen Massageliege, die leicht kippen kann, sind Vorkehrungen zum Schutz der Gäste zu treffen. Lehnt ein Gast die Hilfe beim Verlassen der Liege ab und verletzt sich dabei, muss er sich zu einem Drittel ein Mitverschulden anrechnen lassen. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in

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Hotelzimmer

Die gebuchte, aber nicht vorhandene Suite

Fehlt es durch die Unterbringung in der niedrigsten, anstelle der gebuchten höchsten Zimmerkategorie nicht nur an gleichwertigen, komfortablen Schlafmöglichkeiten, sondern auch an adäquaten Rückzugsbereichen, kann eine Minderung des Reisepreises um 50 % gerechtfertigt sein. So hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall einer Reisepreisminderung für eine

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Sylt

Der breite, weiße Strand voller Algen

Wird die Beschaffenheit des Strandes vom Reiseveranstalter besonders hervorgehoben, muss er auch dafür einstehen, wenn der breite, weiße Sandstrand während der gesamten Reisezeit mit Algen verschmutzt ist. Mit dieser Begründung hat das Landgericht Frankfurt am Main in dem hier vorliegenden Fall der Klägerin  eine Reisepreisminderung von 20 % zugebilligt. Dagegen

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Karibikreise mit Mängeln

Fehlt es an einem erheblichen Mangel, ist der Veranstalter einer Reise nicht für die Kosten der Selbstabhilfe durch den Umzug in eine andere Anlage ersatzpflichtig. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Klage auf Erstattung weiterer 3781,84 Euro abgewiesen. Die Klägerin buchte für sich,

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Der verspätete Rückflug – Ausgleichszahlung und Reisepreisminderung

Bei einem Anspruch auf Rückzahlung eines Teils des Reisepreises wegen Minderung aufgrund großer Verspätung des Rückfluges nach § 651d BGB handelt es sich um einen weitergehenden Schadensersatzanspruch nach Art. 12 Abs. 1 FluggastrechteVO. Nach den Grundsätzen der Vorteilsausgleichung sind nach der Fluggastrechteverordnung allein wegen großer Verspätung gewährte Ausgleichsleistungen auf den

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Der verspätete Rückflug – Reisepreisminderung oder Ausgleichszahlung?

Verspätet sich der Rückflug, steht dem Reisenden grundsätzlich sowohl ein Recht auf Ausgleichszahlung wegen der Flugverspätung als auch auf Reisepreisminderung zu. Der Reisende kann diese beiden Rechte jedoch nicht kumulativ geltend machen, er muss sich vielmehr Ausgleichszahlungen nach der Fluggastrechteverordnung auf seinen Reisepreisminderungsanspruch anrechnen lassen. In dem jetzt vom Bundesgerichtshof

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Nächtliche Kreuzfahrt durch den Panamakanal

Entfällt bei einer Schiffsreise der besondere Höhepunkt der Reise, liegt ein Mangel vor, der zu einer Minderung von 20 % des Reisepreises berechtigt. Allerding ist infolge des Mangels die Reise insgesamt nicht erheblich beeinträchtigt worden, so dass kein Schadensersatzanspruch wegen vertaner Urlaubszeit besteht. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München

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Das defekte Kanalisationsrohr am Urlaubsort

Ein Anspruch auf Reisepreisminderung besteht, wenn der aufgetretene Mangel im Einflussbereich des Reiseveranstalters aufgetreten ist. Ein Schaden am Kanalisationsrohr des Urlaubsortes, das zu Verunreinigungen und Erkrankungen geführt hat, reicht dafür nicht. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Klage einer Frau abgewiesen, die von

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Reisepreisminderung bei einer Kreuzfahrt

Inwieweit die Reise mangelhaft war und sich der Reisepreis infolgedessen mindert, kann bei einer Kreuzfahrt nicht schematisch aufgrund eines für jeden Reisetag anzusetzenden gleichen Bruchteils des Reisepreises beurteilt werden. Vielmehr ist eine Gesamtbetrachtung erforderlich, bei der einzelnen Teilen des Reiseprogramms unterschiedliches Gewicht beizumessen sein kann. Ob der Reisende wegen einer

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Bücherregal

Badeurlaub mit Hai

Einen Reiseveranstalter trifft nicht die Verpflichtung, dem Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot wegen der Gefahr von Haiangriffen ist daher kein Reisemangel. In einem vom Amtsgericht München entschiedenen Rechtsstreit buchte ein Ehepaar bei einem Münchner Reiseveranstalter für Anfang September 2011 einen Pauschalurlaub auf der Seychelleninsel Praslin

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Geschäftsmann

Das Badeverbot zum Schutz vor Haien

Ein Reiseveranstalter ist nicht dazu verpflichtet seinen Reisenden ein ungefährdetes Schwimmen im Meer zu ermöglichen. Ein Badeverbot zum Schutz der Urlauber vor ortsüblichen Gefahren (Haiangriffe) stellt keinen Reisemangel dar. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht München in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines Ehepaares abgewiesen, das wegen Badeverbots am

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Umzug in ein anderes Hotel während des Urlaubs

Ist im Urlaub das eigentliche Hotel überbucht und muss der Urlauber deshalb zu Beginn oder Ende des Urlaubs in ein anderes Hotel umziehen, stellt das keine derart erhebliche Beeinträchtigung der gesamten Reise dar, dass neben einer berechtigten Minderung auch noch zusätzlich Schadenersatz wegen nutzlos aufgewendeter Urlaubszeit verlangt werden kann. Das

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