Kann wegen einer erheblichen Durchfallerkrankung eine Flugreise nicht angetreten werden, hat die Reiserücktrittsversicherung zu leisten. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Celle in dem hier vorliegenden Fall die Versicherung zur Leistung verpflichtet. In der Reiserücktrittsversicherung liegt ein Versicherungsfall nach den vereinbarten Versicherungsbedingungen u. a. dann vor, wenn die versicherte Person
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