Verkaufsaufschläge auf Reiseversicherungen

Verkaufsaufschläge auf Reiseversicherungen sind versicherungsteuerpflichtig.

Verkaufen Reiseveranstalter ihren Kunden Reiseversicherungen, so unterliegt der gesamte für das Versicherungspaket gezahlte Preis der Versicherungsteuer. Dies gilt nach einer Entscheidung des Finanzgerichts Köln auch dann, wenn der Reiseveranstalter nur einen Teil des Verkaufserlöses an

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Schadenselbstbehalt der Reiseveranstalter – und die Versicherungsteuer

Die von Reiseveranstaltern neben den Versicherungsprämien zusätzlich an den Reiseversicherer zu leistenden Schadenselbstbehalte unterliegen nicht der Versicherungsteuer.

Dieser Entscheidung des Finanzgerichts Köln ag die in der Reiseversicherungsbranche übliche Vertragsgestaltung zugrunde, dass der Reiseveranstalter zusammen mit den Reiseleistungen Reiserücktrittsversicherungen anbietet. Mit

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Reiseabbruch ohne Attest

Muss eine Reise abgebrochen werden, weil die Betreuungsperson der Mutter, die sonst vom Reisenden versorgt wird, erkrankt, hat der Reisende ein Attest über diese Erkrankung vorzulegen. Tut er dies nicht, hat er keinen Anspruch auf Ersatz des Reisepreises für den

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