Kündigungsfrist für einen Pferdepensionsvertrag

In einem sogenannten Pferdepensionsvertrag („Pferdeeinstellungsvertrag“) hält eine vorformulierte Vertragsbestimmung, die eine beiderseitige Kündigungsfrist von acht Wochen zum Monatsende vorsieht, grundsätzlich der AGBrechtlichen Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB stand. Ein Pferdepensionsvertrag ist grundsätzlich als typengemischter Vertrag anzusehen. Nach der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs bildet

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Landgericht Leipzig

Persönlicher Reitlehrer

Für einen Reitanfänger ist die persönliche Betreuung durch einen bestimmten Trainer von erheblicher Bedeutung. Verlässt dieser den Reitstall, kann dies, wie ein aktueller Fall des Amtsgerichts München zeigt, zur fristlosen Kündigung berechtigen. Ein Ehepaar betrieb einen Reitstall. Im Mai 2008 kam der spätere Beklagte zu ihnen, nahm eine Probestunde und

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