Raub mit Reizgas

CS-Reizgasspray ist ein „anderes gefährliches Werkzeug“ im Sinne des § 250 Abs. 2 Nr. 1 Alt. 2 StGB.

Wer seinem Opfer die Brille herunterschlägt, ihr dann Reizgas aus der mitgeführten CS-Reizgasspraydose aus kurzer Entfernung direkt in die Augen sprüht und

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