Eine interne Unternehmensregel, die das sichtbare Tragen religiöser, weltanschaulicher oder spiritueller Zeichen verbietet, stellt keine unmittelbare Diskriminierung dar, wenn sie allgemein und unterschiedslos auf alle Arbeitnehmer angewandt wird. Nach Ansicht des Gerichtshofs der Europäischen Union sind die Religion und die Weltanschauung als ein Diskriminierungsgrund anzusehen, da sonst der durch das
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