Kirche

Das Verbot des Gottesdienstbesuchs in Corona-Zeiten

Besteht derzeit bereits aus tatsächlichen Gründen nicht die Möglichkeit, an einem Gottesdienst teilzunehmen, ist der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Außervollzugsetzung der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung abzulehnen.

So hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in dem hier vorliegenden Fall eines Antragstellers

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Beten in der Schulpause

Die Glau­bens­frei­heit des Schü­lers aus Art. 4 Abs. 1 und 2 GG be­rech­tigt ihn grund­sätz­lich, wäh­rend des Be­suchs der Schu­le au­ßer­halb der Un­ter­richts­zeit ein Gebet zu ver­rich­ten. Diese Be­rech­ti­gung fin­det ihre Schran­ke in der Wah­rung des Schul­frie­dens.

Art. 4 Abs.

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