Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Verhängung einer Geldbuße wegen Verletzung der Schulpflicht im Zusammenhang mit einem Moscheebesuch nicht zur Entscheidung angenommen. Der Sohn der Beschwerdeführer besuchte die siebte Klasse eines Gymnasiums. Den Eltern wurde im Januar 2016 mitgeteilt, dass im Rahmen des Erdkundeunterrichts eine nahegelegene Moschee besucht werden
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