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Auch ein Chefarzt darf nicht neu heiraten – Loyalitätspflichten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen

Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte. Dies betonte jetzt das Bundesverfassungsgericht und hob eine anderslautende Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts auf, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen

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Schwerbehindertenvertretung bei einem kirchlichen Arbeitgeber – und der Rechtsweg zu den staatlichen Gerichten

Parallele Zuständigkeiten der kirchlichen und der staatlichen Gerichtsbarkeit können sich ergeben, wenn die Schwerbehindertenvertretung ein Rechtsschutzziel sowohl auf eine kirchliche als auch auf eine staatliche Rechtsgrundlage stützt.

Bei dieser Entscheidung hatte das Bundesarbeitsgericht die rechtliche Existenz der Schwerbehindertenvertretung für die

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