Auf eine Verfassungsbeschwerde des DITIB Landesverbandes Hessen e. V. hat das Bundesverfassungsgericht Entscheidungen des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs und des Verwaltungsgerichts Wiesbaden in einem gegen die Aussetzung des bekenntnisgebundenen islamischen Religionsunterrichts an Schulen des Landes Hessen gerichteten Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes wegen Verletzung des Anspruchs auf Gewährung effektiven Rechtsschutzes nach Art.19 Abs.
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