Laminat statt Teppich

Befindet sich in einer Mietwohnung ein Teppichboden, der wegen starker Abnutzung ausgetauscht werden muss, so darf die Vermieterin ihn u.U. auch gegen den Willen der Mieterin durch einen Laminatboden ersetzen.

Im Rahmen der Erhaltungspflicht des § 535 Abs. 1 S.

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Regierungsviertel

Schönheitsreparaturen im Gewerbemietvertrag

Wird in einem Formularmietvertrag über gewerblich genutzte Räume der Mieter neben der bedarfsabhängigen Vornahme von Schönheitsreparaturen auch dazu verpflichtet, die Räume bei Beendigung des Mietverhältnisses in einem „bezugsfertigen Zustand“ zurückzugeben, ergibt sich daraus kein Summierungseffekt, der zur Unwirksamkeit der beiden

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Farbwahlklauseln im Mietvertrag

Auch wenn der Mieter die Wohnung bei Mietbeginn mit einem neuen weißen Anstrich übernommen hat, benachteiligt ihn eine Farbwahlklausel nur dann nicht unangemessen, wenn sie ausschließlich für den Zeitpunkt der Rückgabe Geltung beansprucht und dem Mieter noch einen gewissen Spielraum

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Die richtige Fensterfarbe

Der Bundesgerichtshof hat in einem heute verkündeten Urteil seine Rechtsprechung zu den sogenannten Farbwahlklauseln im Zusammenhang mit Schönheitsreparaturen fortgeführt und eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster als unwirksam angesehen, da sie den Mieter

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Das Weißen der Decken

Ist eine Schönheitsreparaturklausel in einem Mietvertrag wirksam, die ein „Weißen der Decken und Oberwände“ vorsieht? Oder handelt es sich hierbei um eine bei Schönheitsreparaturen während der Mietzeit unzulässige Farbwahlklausel?

Mit dieser Frage hatte sich jetzt der Bundesgerichtshof in einem Rechtsstreit

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Holzfarbe bei Wohnungsrückgabe

Der Bundesgerichthof hatte jetzt über die Wirksamkeit einer Klausel zu entscheiden, die den Mieter verpflichtet, bei Rückgabe der Mietsache bestimmte farbliche Vorgaben hinsichtlich der Gestaltung der Holzteile einzuhalten.

Die Beklagten waren Mieter einer Wohnung der Beklagten. Der 1996 geschlossene Mietvertrag

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Büroklammer

Farbwahlklausel im Wohungsmietvertrag

Eine „Farbwahlklausel“ in einem Wohnraummietvertrag („neutrale, deckende, helle Farben und Tapeten“) ist, wie der Bundesgerichtshof jetzt entschieden hat, unwirksam.

Die Klägerin in dem jetzt vom BGH entschiedenen Fall ist Mieterin einer Wohnung der Beklagten. Die Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen

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