Altersdiskriminierung von Richtern

Bei der Absenkung des Rentenalters ungarischer Richter handelt es sich um eine ungerechtfertigte Altersdiskriminierung. die starke Senkung des Eintrittsalters in den Ruhestand um acht Jahre ist keine zur Erreichung des Ziels der Vereinheitlichung des Rentenalters im öffentlichen Dienst erforderliche Maßnahme.

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Entlassungsabfindung trotz Altersrente

Es stellt eine Diskriminierung aufgrund des Alters dar, wenn einem Arbeitnehmer eine Entlassungsabfindung mit der Begründung vorenthalten wird, dass er eine Altersrente beziehen kann. Dies entschied jetzt der Gerichtshof der Europäischen Union im Rahmen eines dänischen Vorabentscheidungsersuchens:

Das dänische Recht

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