Kürzung der Allianz Riesterrente

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat es der Allianz Lebensversicherungs-AG untersagt, sich gegenüber Verbrauchern auf eine Klausel in Verträgen über eine fondsgebundene Riesterrente zu berufen, die sie zwischen Juni und November 2006 verwendet hat. Die Klausel sieht eine Reduzierung der Rente bei nachhaltig

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Lohn

Rentenversicherung – und der von der Berufsgenossenschaft falsch berechnete Jahresarbeitsverdienst

Die Rentenversicherung ist nach Ansicht des Sozialgerichts Hannover nicht für eine fehlerhafte Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes durch eine Berufsgenossenschaft verantwortlich.

In dem hier entschiedenen Fall begehrte der Kläger von der Rentenversicherung eine Neufeststellung der ihm gewährten Erwerbsminderungsrente im Rahmen eines Überprüfungsverfahrens.

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Gesundheitskarte

Bescheide einer Krankenkasse zur Versicherungspflicht

Die gesetzliche Rentenversicherung (Deutsche Rentenversicherung Bund) darf sich gegen eine Zuständigkeitsverletzung durch die als Einzugsstelle tätige Krankenkasse zur Wehr setzen. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist berechtigt, Bescheide zur Versicherungspflicht einer als Einzugsstelle handelnden gesetzlichen Krankenkasse mit dem Argument anzufechten, ihre

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Lebensversicherungsverträge im Policenmodell – „Treu und Glauben“ und der Schutz der Versicherung

Dem Versicherungsnehmer ist es auch im Falle einer unterstellten Gemeinschaftsrechtswidrigkeit des Policenmodells nach Treu und Glauben wegen widersprüchlicher Rechtsausübung verwehrt, sich nach jahrelanger Durchführung des Vertrages auf dessen angebliche Unwirksamkeit zu berufen und daraus Bereicherungsansprüche herzuleiten.

Ob nach dem Policenmodell

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Kostenüberschussbeteiligung bei der Riesterrente

Der Bundesgerichtshof hat zwei Teilklauseln in den Bedingungen von Riester-Rentenversicherungsverträgen eines deutschen Versicherungsunternehmens, welche die Kostenüberschussbeteiligung der Versicherungsnehmer betreffen, für intransparent und deshalb unwirksam erklärt und das vom Oberlandesgericht Stuttgart gegenüber dem Versicherer ausgesprochenen Verbot bestätigt, diese Klauseln weiterhin zu

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Prozessbetreuung – und das Rechtsdienstleistungsgesetz

In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall verfolgte eine bundesweit überwiegend auf dem Gebiet des Versicherungsrechts tätige Rechtsanwaltskanzlei, gegenüber einer Aktiengesellschaft („pC AG“), die sich mit der Geltendmachung von Ansprüchen aus gekündigten Lebens- und Rentenversicherungsverträgen befasst, wettbewerbsrechtliche Ansprüche wegen Verstoßes

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Altersvorsorgebeiträge eines Steuerberaters

Ein Steuerpflichtiger ist nicht berechtigt, seine Altersvorsorgebeiträge als Sonderausgaben gemäß § 10a EStG abzuziehen, wenn er nicht mehr „aktiv“, sondern lediglich in früheren Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert gewesen ist. Eine Berechtigung zum zusätzlichen Sonderausgabenabzug ergibt sich ebenfalls nicht

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Rentenversicherung für Sicherungsverwahrte

Die Justizvollzugsanstalt ist nicht verpflichtet, für die bei ihr gemäß § 34 Abs. 1 HmbSVVollzG beschäftigten Sicherungsverwahrten Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen, weil eine Rentenversicherungspflicht nicht besteht.

Behauptet der Sicherungsverwahrte, seine Tätigkeit in der Anstalt müsse aus verfassungsrechtlichen Gründen rentenversicherungspflichtig sein,

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Widerruf – und die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebensversicherungsverträgen

Mit der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hatte sich aktuell erneut der Bundesgerichtshof zu befassen:

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Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung von Lebensversicherungen – und die Kapitalertragsteuer

Bei der bereicherungsrechtlichen Rückabwicklung eines Lebensversicherungsvertrages nach Widerspruch gemäß § 5a VVG a.F. hat sich der Versicherungsnehmer die vom Versicherer bei Auszahlung des Rückkaufswerts einbehaltene und an das Finanzamt abgeführte Kapitalertragssteuer nebst Solidaritätszuschlag als Vermögensvorteil anrechnen zu lassen.

Die bereicherungsrechtlichen

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