Rentenversicherung für Sicherungsverwahrte

Die Justizvollzugsanstalt ist nicht verpflichtet, für die bei ihr gemäß § 34 Abs. 1 HmbSVVollzG beschäftigten Sicherungsverwahrten Beiträge zur Rentenversicherung abzuführen, weil eine Rentenversicherungspflicht nicht besteht.

Behauptet der Sicherungsverwahrte, seine Tätigkeit in der Anstalt müsse aus verfassungsrechtlichen Gründen rentenversicherungspflichtig sein,

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Syndikusanwälte und die gesetzliche Rentenversicherung

Nach einer aktuellen Entscheidung des Bundessozialgerichts besteht kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter „Syndikusanwälte“ von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Das Bundessozialgericht hat jetzt in drei Revisionsverfahren über die Frage entschieden, ob abhängig beschäftigte Rechtsanwälte („Syndikusanwälte“) gemäß § 6 Abs 1

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Sozialversicherungspflicht für Kung-Fu-Lehrer

Selbständige Lehrer für Tai Chi und Kung Fu unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie sind jedoch keine Künstler im Sinne der Sozialversicherung. Deshalb sind sie, sofern sie keine versicherungspflichtigen Arbeitnehmer beschäftigen, als selbständige Lehrer in der gesetzlichen Rentenversicherung

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