Die Bewertung eines konkreten Vorfalls in einem Restaurant als „massives Sicherheits- und Hygieneversagen“ kann auch bei emotionaler und zugespitzter Formulierung eine von der Meinungsfreiheit geschützte Äußerung sein. Maßgeblich ist, wie ein durchschnittlicher Leser die Aussage im Gesamtzusammenhang versteht; insbesondere darf
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