Ver­mö­gens­recht­li­cher Re­sti­tu­ti­ons­an­trag bei laufendem straf­recht­li­chen Re­ha­bi­li­tie­rungs­ver­fah­ren

Ein ver­mö­gens­recht­li­cher Re­sti­tu­ti­ons­an­trag im Zu­sam­men­hang mit einem ein­ge­lei­te­ten, aber noch nicht ab­ge­schlos­se­nen straf­recht­li­chen Re­ha­bi­li­tie­rungs­ver­fah­ren ist un­zu­läs­sig und darf vom Ver­mö­gens­amt des­halb ab­ge­lehnt wer­den, wenn der Re­ha­bi­li­tie­rungs­an­trag of­fen­sicht­lich aus­sichts­los ist.

Dem Antragsteller fehlt in einem solchen Fall für seinen (wiederholten) vermögensrechtlichen

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Weg­ge­schwom­me­ne Grund­stü­cke

„Weg­ge­schwom­me­ne Grund­stü­cke“ sind nur sol­che, die ihre Un­ter­neh­mens­zu­ge­hö­rig­keit nach der Schä­di­gung des Un­ter­neh­mens ver­lo­ren haben. Daran fehlt es, wenn bei der Ent­zie­hung des Un­ter­neh­mens ei­ni­ge da­zu­ge­hö­ri­ge Ver­mö­gens­ge­gen­stän­de nicht dem neuen Un­ter­neh­mens­trä­ger zu­ge­wie­sen, son­dern zu Guns­ten eines an­de­ren Rechts­trä­gers ent­eig­net wur­den.

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Vermögensrechtliche Restitution vs. Kulturgutschutz

Eine Vermögensrechtliche Restitution schließt den Kulturgutschutz nicht aus. Das Gesetz zum Schutz deutschen Kulturgutes gegen Abwanderung – Kulturgutschutzgesetz – findet, wie jetzt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschied, auch auf solche Vermögenswerte Anwendung, die ihren jüdischen Eigentümern durch nationalsozialistische Unrechtsmaßnahmen entzogen

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Weggeschwommene Vermögenswerte in Kleinmachnow

Auch 20 Jahre nach dem Mauerfall beschäftigt die Aufarbeitung der DDR-Zeit noch die Gerichte. Jetzt hatte das Bundesverfassungsgericht über eine Verfassungsbeschwerde zu einem Restitutionsverfahren wegen der Sommerfeld-Siedlung in Kleinmachnow zu entscheiden. Das Bundesverfassungsgericht hat die Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

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