Insolvenz

Insolvenz, Restschuldbefreiung – und die Schufa

Das Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht hat seine Rechtsprechung aus dem Jahr 2021 bestätigt, nach welcher die Schufa die Daten eines Insolvenzschuldners nicht länger verarbeiten darf als sie im „Insolvenzbekanntmachungsportal“ veröffentlicht werden dürfen. Das OLG Schleswig  hält daran fest, dass dem Insolvenzschuldner regelmäßig ein Löschungsanspruch gegen die Schufa Holding AG zusteht, wenn diese

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Firmenhalle

Restschuldbefreiung – und die Betriebsaufgabe

Die Erteilung der Restschuldbefreiung im Rahmen eines Insolvenzverfahrens stellt für die Ermittlung des Gewinns aus einer Betriebsaufgabe auch dann ein rückwirkendes Ereignis dar, wenn der Betrieb erst nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben worden ist. Die aus der Restschuldbefreiung resultierenden Steuern sind im Fall der Betriebsaufgabe nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens

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Bundesfinanzhof (BFH)

Steuerschulden – Restschuldbefreiung und Steuerstraftaten

Die Tatsachen, aus denen sich nach Einschätzung des Gläubigers ergibt, dass der bereits zur Insolvenztabelle festgestellten Forderung eine Steuerstraftat des Schuldners zugrunde liegt, können gemäß § 177 Abs. 1 InsO nachträglich angemeldet werden. Das Finanzamt darf durch Feststellungsbescheid gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit

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Kalender

Masseunzulänglichkeit – und die Versagung der Restschuldbefreiung

Ein Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung kann bei angezeigter Masseunzulänglichkeit bis zur Einstellung des Insolvenzverfahrens gestellt werden, auch wenn eine abschließende Gläubigerversammlung durchgeführt worden ist. Dies entschied der Bundesgerichtshof in einem Fall, auf den die Vorschriften der Insolvenzordnung in der seit dem 1.07.2014 geltenden Fassung Anwendung finden (vgl. Art. 103h

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Eurocent

Restschuldbefreiung im laufenden Insolvenzverfahren – und die Einkommensteuererstattung

Wird dem Schuldner im laufenden Insolvenzverfahren die Restschuldbefreiung erteilt, gehört der Anspruch auf Erstattung von Einkommensteuerzahlungen zur Insolvenzmasse und nicht zum insolvenzfreien Neuerwerb des Schuldners, wenn der die Erstattungsforderung begründende Sachverhalt vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder während des Verfahrens vor Ablauf der Abtretungsfrist verwirklicht worden ist. Dies entschied jetzt der

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Landgericht Neubrandenburg

Restschuldbefreiung – und die unrichtigen Angaben im außergerichtlichen Schuldenbereinigungsversuch

Unrichtige schriftliche Angaben des Schuldners über seine wirtschaftlichen Verhältnisse in den letzten drei Jahren vor dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens können auch dann zu einer Versagung der Restschuldbefreiung führen, wenn sie im Rahmen eines Vergleichsangebots erfolgen. Gemäß § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO ist die Restschuldbefreiung zu versagen,

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Amtsgericht Aurich

Restschuldbefreiung – und die Antragsrücknahme

Hat ein Gläubiger in einem asymmetrischen Verfahren in dem zur Anhörung der Gläubiger anberaumten Termin oder innerhalb der stattdessen gesetzten einheitlichen Erklärungsfrist einen zulässigen Versagungsantrag gestellt, kann der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung nur noch mit Zustimmung dieses Gläubigers zurücknehmen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Insolvenzverfahren, auf das

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Vom Insolvenzverwalter nicht erfüllte Masseverbindlichkeiten – und die steuerliche Nachhaftung trotz Restschuldbefreiung

Der Insolvenzschuldner erzielt die Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn der Insolvenzverwalter die vom Schuldner als Vermieter begründeten Mietverträge erfüllt. Das Finanzamt darf (und muss) daher nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens Steueransprüche, bei denen es sich insolvenzrechtlich um vom Insolvenzverwalter nicht bezahlte Masseschulden handelt, gegen den Steuerpflichtigen persönlich festsetzen. Die Finanzbehörden

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Die verspätet abgegebenen Umsatzsteuererklärungen – und die Restschuldbefreiung

Das Finanzamt darf durch Verwaltungsakt gemäß § 251 Abs. 3 AO feststellen, dass ein Steuerpflichtiger im Zusammenhang mit Verbindlichkeiten aus einem Steuerschuldverhältnis wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt worden ist. Der Steuerpflichtige ist auch dann wegen einer Steuerstraftat rechtskräftig verurteilt, wenn in einem Strafbefehl neben dem Schuldspruch eine Strafe bestimmt und

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Gläubigeranfechtung – und die zuvor erteilte Restschuldbefreiung

Eine dem Schuldner erteilte Restschuldbefreiung steht der Gläubigeranfechtung auch dann nicht entgegen, wenn der Gläubiger die Anfechtungsklage, die Rechtshandlungen vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens betrifft, erst nach der Aufhebung des Insolvenzverfahrens erhebt. Wie sich aus § 18 Abs. 1 AnfG ergibt, scheidet eine Anfechtungsklage nicht wegen des nach der angefochtenen

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Oberlandesgericht München

Restschuldbefreiung – und der teilzeitbeschäftigte Schuldner

Der teilzeitbeschäftigte Schuldner muss sich grundsätzlich in gleicher Weise wie der erfolglos selbständig tätige und der erwerbslose Schuldner um eine angemessene Vollzeitbeschäftigung bemühen. Auf einen Gläubigerantrag ist die beantragte Restschuldbefreiung nach § 296 Abs. 1 Satz 1 InsO zu versagen, wenn der Schuldner ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens und Ankündigung der

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Einkommensteuer als Masseverbindlichkeit – und die Restschuldbefreiung

Masseverbindlichkeiten werden von einer Restschuldbefreiung nicht erfasst. Steuerschulden, die als Masseverbindlichkeiten entstanden sind, können nach Abschluss des Insolvenzverfahrens mit Erstattungsansprüchen des ehemaligen Insolvenzschuldners verrechnet werden. Der Verrechnung stehen eine dem Insolvenzverfahren immanente sog. Haftungsbeschränkung bzw. eine Einrede der beschränkten Haftung des Insolvenzschuldners nicht entgegen. Ist Einkommensteuer im Insolvenzverfahren als Masseverbindlichkeit

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Restschuldbefreiung – und die Betriebsaufgabe

Ein Buchgewinn, der aufgrund der Erteilung einer Restschuldbefreiung entsteht, ist grundsätzlich im Jahr der Rechtskraft des gerichtlichen Beschlusses zu erfassen. Wurde der Betrieb vor Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgegeben, liegt allerdings ein in das Jahr der Aufstellung der Aufgabebilanz zurückwirkendes Ereignis vor. Zwar ist ein Befreiungsgewinn grundsätzlich im Jahr der Erteilung

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Widerruf der Restschuldbefreiung – bereits während des andauernden Insolvenzverfahrens

Ein Widerruf der Restschuldbefreiung kann auch dann nicht auf Pflichtwidrigkeiten aus der Zeit vor der Restschuldbefreiung gestützt werden, wenn das Insolvenzverfahren noch andauert. Die im laufenden Insolvenzverfahren erteilte Restschuldbefreiung kann widerrufen werden, wenn der Schuldner nach Erteilung der Restschuldbefreiung seine Auskunfts- und Mitwirkungspflichten vorsätzlich oder grob fahrlässig verletzt; dies gilt

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Restschuldbefreiung – und der Streit um die Antragsrücknahme

In der Insolvenzordnung ist nicht ausdrücklich geregelt, ob der Schuldner seinen Antrag auf Restschuldbefreiung zurücknehmen kann und in welchem Verfahren gegebenenfalls über die Zulässigkeit und Wirksamkeit der Rücknahme zu entscheiden ist. Dies schließt nach in Rechtsprechung und Schrifttum einhellig vertretener Meinung die Rücknahme des Antrags eines Gläubigers auf Versagung der

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Der zweite Gläubigerantrag – und der gerichtliche Hinweis auf die Restschuldbefreiung

Der Hinweis auf die Möglichkeit der Erlangung einer Restschuldbefreiung nach einem Gläubigerantrag ist entbehrlich, wenn der Schuldner bereits anlässlich eines noch anhängigen Insolvenzeröffnungsantrages eines anderen Gläubigers ordnungsgemäß belehrt worden ist, sofern dem Schuldner im weiteren Antragsverfahren eine ausreichende Frist verbleibt, die zur Erreichung der Restschuldbefreiung erforderlichen Anträge zu stellen. Dem

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Englisches Insolvenzverfahren – und die Frage des Rechtsmissbrauchs

Ein ausländisches (hier: englisches) Insolvenzverfahrens kann nach Ansicht des Bundesfinanzhofs bei rechtsmissbräuchlichem Verhalten des Schuldners im Inland nicht erkannt werden. Der hier vom Bundesfinanzhof entschiedenen Fall betraf einen Steuerberater, der aus den Jahren 1991 bis 2000 Steuerschulden gegenüber dem Finanzamt angehäuft hatte, die sich nach einem Abrechnungsbescheid des Finanzamts auf

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Verletzung der Unterhaltspflicht, rechtskräftig festgestellte Unterhaltsansprüche – und die Restschuldbefreiung

Hat der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung einen anderen Streitgegenstand als der titulierte Anspruch, kann der Schuldner gegenüber dem Feststellungsbegehren des Gläubigers einwenden, der Anspruch aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung sei verjährt. Rechtskräftig festgestellt sind alle materiellrechtlichen Ansprüche, die vom Streitgegenstand umfasst sind, über den mit dem Titel entschieden

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Restschuldbefreiung, Steuererlass – und der Lottogewinn in Millionenhöhe

Einen wohl nicht alltäglichen Fall fand jetzt den Weg zum Bundesfinanzhof: Die Kläger betrieben einen Gewerbebetrieb. Wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten wurde im November 2011 das Verbraucherinsolvenzverfahren eröffnet, das Finanzamt meldete Steuerforderungen von ca. 45.000 € an. Im September 2012 wurde das Insolvenzverfahren aufgehoben. Während des dritten Jahres der Wohlverhaltensphase wandte sich

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Feststellung zur Insolvenztabelle – und die Zuständigkeit des Familiengerichts

Die Familiengerichte und nicht die Zivilgerichte sind sachlich zuständig für Verfahren, mit denen die Feststellung oder negative Feststellung erstrebt wird, ein zur Insolvenztabelle angemeldeter titulierter Unterhaltsanspruch resultiere aus vorsätzlich begangener unerlaubter Handlung oder nach der Neufassung des § 302 Nr. 1 InsO aus vorsätzlich pflichtwidrig nicht gewährtem rückständigem Unterhalt. Das

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Die Ausschlussfrist im Insolvenzplan

Eine Klausel in einem Insolvenzplan, die vorsieht, dass Gläubiger, die ihre Forderung angemeldet, aber nach Bestreiten innerhalb einer Ausschlussfrist von einem Monat nach Bestandskraft des den Insolvenzplan bestätigenden Beschlusses des Amtsgerichts nicht im Klagewege weiterverfolgt haben, bei der Verteilung analog § 189 InsO nicht berücksichtigt werden, lässt den Anspruch der

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Insolvenzplan – und die nicht angemeldete Forderungen

Eine Regelung im Insolvenzplan, nach der Gläubiger, die ihre Forderung nicht im Verfahren angemeldet haben, in Höhe der vorgesehenen Befriedigungsquote ausgeschlossen sind, ist auch dann unzulässig, wenn der Schuldner Restschuldbefreiung beantragt hat. Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 07.05.2015 entschieden, dass ein Insolvenzplan keine Präklusionsregeln vorsehen darf, durch welche die

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Englische Insolvenz – und ihre Wirkungen in Deutschland

Mit der Anerkennung der Wirkungen eines Insolvenzverfahrens nach englischem Recht im Inland hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Ein Verstoß gegen die inländische öffentliche Ordnung liegt hiernach nicht schon dann vor, wenn das Insolvenzgericht eines EU-Mitgliedstaats einen in seinem Zuständigkeitsbereich allein zur Erlangung der Restschuldbefreiung begründeten Mittelpunkt der hauptsächlichen

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Oberlandesgericht München

Insolvenzeröffnung auf Gläubigerantrag – und die Verfahrenskostenstundung

Wird ein Insolvenzverfahren auf einen Gläubigerantrag eröffnet, kann der Schuldner rückwirkend die Stundung der im Eröffnungsverfahren angefallenen Verfahrenskosten beantragen, wenn er durch das Insolvenzgericht nicht rechtzeitig über die Notwendigkeit eines Eigenantrags verbunden mit einem Antrag auf Restschuldbefreiung belehrt worden ist. Nach § 63 Abs. 2 InsO gebührt dem Insolvenzverwalter für

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Versagung der Restschuldbefreiung – und die Antragsbefugnis

Zur Stellung von Versagungsanträgen sind nur Insolvenzgläubiger befugt. Ein Verhalten des Schuldners in Bezug auf erst nach Verfahrenseröffnung entstandene Vermögensansprüche genügt nicht. Insolvenzgläubiger sind aber nur die persönlichen Gläubiger, die einen zur Zeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Vermögensanspruch gegen den Schuldner haben, § 38 InsO. Im vorliegenden Fall war

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Restschuldbefreiung – und die Verzögerungen im Eröffnungsverfahren

Restschuldbefreiung kann unabhängig von der Dauer des Eröffnungsverfahrens regelmäßig erst sechs Jahre nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erteilt werden. Zeiten einer vom Insolvenzgericht zu vertretenden Verzögerung des Eröffnungsverfahrens sind auf die Laufzeit der Abtretungserklärung nicht anzurechnen. Dies entschied jetzt der Bundesgerichtshof in einem Fall, in dem das Insolvenzverfahren vor dem

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Oberlandesgericht München

Das Insolvenzverfahren über das freigebene Vermögen aus selbständiger Tätigkeit – und die Restschuldbefreiung

Gibt der Insolvenzverwalter das Vermögen des Schuldners aus seiner selbständigen Tätigkeit frei und wird über dieses Vermögen ein gesondertes Insolvenzverfahren eröffnet, ist ein in diesem Verfahren gestellter Antrag des Schuldners auf Restschuldbefreiung jedenfalls solange unzulässig, als über seinen im Ausgangsverfahren gestellten Restschuldbefreiungsantrag nicht entschieden ist. Maßgeblich in dem hier vom

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Restschuldbefreiung und Gläubigerantrag

Hat ein Gläubigerantrag zur Eröffnung des Insolvenzverfahrens geführt, kann der Schuldner auch dann keinen Eigenantrag verbunden mit dem Antrag auf Restschuldbefreiung mehr stellen, wenn der Eröffnungsbeschluss noch nicht rechtskräftig ist. Der Antrag des Schuldners auf Insolvenzeröffnung ist in diesemFall unzulässig, weil bereits ein Gläubigerantrag zur Insolvenzeröffnung geführt hat und dieses

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Rückstellung für die Verfahrenskosten der Wohlverhaltensphase

Der Insolvenzverwalter hat eine Rückstellung für nach Aufhebung des Insolvenzverfahrens in der Wohlverhaltensperiode entstehende Verfahrenskosten zu bilden, wenn nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Schuldners die in diesem Verfahrensabschnitt voraussichtlich entstehenden Verfahrenskosten durch die in diesem Verfahrensabschnitt mutmaßlich zu erwartenden Einkünfte nicht gedeckt sind. Soweit eine derartige Rückstellung möglich

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Die Mietkaution während der Wohlverhaltensperiode

Bei dem während der Wohlverhaltensperiode fällig gewordenen Anspruch auf Rückzahlung der Mietkaution handelt es sich um einen Gegenstand der (früheren) Insolvenzmasse. Der Anspruch entstand – aufschiebend bedingt durch das Ende des Mietverhältnisses und die Rückgabe der Mietsache , als die Schuldnerin die Kaution stellte. Dies geschah zu einem Zeitpunkt, bevor

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Verhandlungstisch

Erteilung einer Maklererlaubnis – nach Inaussichtstellen der Restschuldbefreiung

Ob der Erteilung der begehrten Maklererlaubnis der Versagungsgrund der ungeordneten Vermögensverhältnisse im Sinne des § 34c Abs. 2 Nr. 2 GewO wegen Eröffnung des Insolvenzverfahrens entgegensteht, erscheint nicht mehr eindeutig, wenn das Insolvenzverfahren in das Restschuldbefreiungsverfahren übergegangen ist. Durch die Ankündigung der Restschuldbefreiung gemäß § 287a InsO n.F. (= §

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Die nicht erfüllte Auflage im Insolvenzeröffnungsverfahren – und die Sperrfrist für den neuen Insolvenzantrag

Gilt ein Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen und auf Restschuldbefreiung wegen Nichterfüllung einer zulässigen Auflage als zurückgenommen, kann ein neuer Antrag erst nach Ablauf von drei Jahren gestellt werden. Sperrfrist in Altfällen Für den – hier vorliegenden – Fall, in dem das Insolvenzverfahren vor dem

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Landgericht Leipzig

Englische Restschuldbefreiung – und deutsches Sekundarinsolvenzverfahren

Eine in einem englischen Hauptinsolvenzverfahren eingetretene Restschuldbefreiung (discharge) hindert einen Gläubiger nicht, seine Forderung in einem vor Eintritt der Restschuldbefreiung im Inland eröffneten und noch nicht abgeschlossenen Sekundärinsolvenzverfahren anzumelden und in diesem Rahmen zu verfolgen. Die Aufnahme des unterbrochenen Zivilprozesses ist gegen den Insolvenzverwalter des deutschen Sekundärinsolvenzverfahrens zulässig. Die Voraussetzungen

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Vollstreckung einer Insolvenzforderung nach Erteilung der Restschuldbefreiung

Die der Schuldnerin erteilte Restschuldbefreiung führt dazu, dass Insolvenzforderungen zu unvollkommenen Verbindlichkeiten werden, mit der Folge, dass sie einen Rechtsgrund bei freiwilliger Leistung des Schuldners darstellen, aber gegen den Willen des Schuldners nicht mehr durchsetzbar sind. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist die Erteilung der Restschuldbefreiung aber keine vollstreckbare Entscheidung,

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Feststellung der deliktischen Haftung durch das Familiengericht

Das Familiengericht ist gemäß § 266 FamFG zuständig sowohl für einen auf Freistellung von der gesamtschuldnerischen Haftung für während der Ehezeit gemeinsam eingegangenen Verbindlichkeiten gerichteten Antrag als auch für einen solchen, mit dem die Feststellung begehrt wird, dass eine aus einer derartigen gesamtschuldnerischen Haftung herrührende und zur Insolvenztabelle festgestellte Forderung

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