Soweit Entgeltabrechnungen Urlaubstage ausweisen, handelt es sich lediglich um Wissenserklärungen des Arbeitgebers, die als solche die ansonsten bestehende Rechtslage nicht zu ändern vermögen.
Ob eine Äußerung oder ein Verhalten als Willenserklärung oder lediglich als Wissenserklärung zu verstehen ist, ist durch
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