§ 20 Abs. 3 DRK-RTV regelt den Beginn und das jeweilige Ende der Laufzeit innerhalb einer Stufe. Der Beginn ist danach gekennzeichnet durch den Zeitpunkt des Aufstiegs in die betreffende Stufe bzw. bei Stufe 1 in die Einordnung gem. § 20 Abs. 2 DRK-RTV bei der Einstellung. Die darauf „folgenden
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