Notfallsanitäter

Vor dem Bundesverfassungsgericht blieb jetzt eine Verfassungsbeschwerde gegen Bestimmungen der § 30 und § 32 Absatz 2 des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG) ohne Erfolg, mit denen der Erwerb der Qualifikation für die neue Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ für vormalige Rettungsassistenten geregelt wird.

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Rettungsassistenten

Die Reform des Rettungsassistentengesetzes wird voraussichtlich nicht vor 2009 in Kraft treten. Zwar erachten alle Fraktionen des Deutschen Bundestages und auch die Bundesregierung eine Novellierung für notwendig, wie diese Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages bei der abschließenden Beratung eines entsprechenden

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