Die Satzung des Landkreises Teltow-Fläming über die Erhebung von Gebühren für die Inanspruchnahme von Rettungsdienstleistungen ist nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts unwirksam.
Die Antragstellerinnen, insgesamt elf Kranken- bzw. Ersatzkassen, wenden sich mit ihren Normenkontrollanträgen gegen die zum Januar 2020 in
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