Posttraumatische Belastungsstörung – als Berufskrankheit bei Rettungssanitätern

Eine Posttraumatische Belastungsstörung bei Rettungssanitätern kann als „Wie-Berufskrankheit“ anerkannt werden, auch wenn die Posttraumatische Belastungsstörung nicht zu den in der Berufskrankheiten-Verordnung aufgezählten Berufskrankheiten gehört. 

In dem hier vom Bundessozialgericht entschiedenen Fall erlebte der klagende Rettungssanitäter viele traumatisierende Ereignisse, unter anderem

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Der diebische Rettungssanitäter

Auch ein Diebstahl von 50 € zum Nachteil eines bewusstlosen Patienten kann bei einem beamteten Rettungssanitäter zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führen.

Hat ein Beamter innerdienstlich eine Straftat unter Ausnutzung seiner Dienststellung begangen, hier einen besonders schweren Fall des Diebstahls,

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Schwere LKWs für Rettungskräfte

Der Bundesrat will erreichen, dass bestimmte Rettungskräfte der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes ausnahmsweise schwere Einsatzfahrzeuge bis zu 4,25 Tonnen fahren dürfen, auch wenn sie nur einen Führerschein der Klasse B besitzen. Dieser berechtigt nach neuerem Recht eigentlich nur

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Rettungsassistenten

Die Reform des Rettungsassistentengesetzes wird voraussichtlich nicht vor 2009 in Kraft treten. Zwar erachten alle Fraktionen des Deutschen Bundestages und auch die Bundesregierung eine Novellierung für notwendig, wie diese Woche im Gesundheitsausschuss des Bundestages bei der abschließenden Beratung eines entsprechenden

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