Um zu ermitteln, in welchem Umfang das Teilurteil des Landesarbeitsgerichts angefochten ist, sind die Revisionsanträge auszulegen.
Die Revisionsbegründung muss nach § 551 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 ZPO die Erklärung enthalten, inwieweit das Urteil angefochten und dessen Aufhebung beantragt
Artikel lesen




