Eine ordnungsgemäße Revisionsbegründung erfordert eine konkrete Auseinandersetzung mit den tragenden Gründen der angefochtenen Entscheidung und muss erkennen lassen, welchen Rechtsfehler der Revisionsführer dem Berufungsgericht vorwirft. Die bloße Wiederholung des bisherigen Vorbringens oder die weitgehend unveränderte Übernahme der Berufungsbegründung genügt diesen
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