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Revisionsbegründung – und die fehlende Seite

Das Rechtsinstitut der Wiedereinsetzung dient nicht der Heilung von Zulässigkeitsmängeln von fristgemäß erhobenen Verfahrensrügen.

Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Wiederholung einer zunächst von Verteidigern nicht formgerecht vorgetragenen und daher unzulässigen Verfahrensrüge widerspräche im Übrigen der Systematik des Revisionsverfahrens.

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Bundesverfassungsgericht

Verfassungsbeschwerde – und die Rechtswegerschöpfung

Eine Verfassungsbeschwerde kann mangels ordnungsgemäßer Rechtswegerschöpfung unzulässig sein, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel mangels Nutzung der verfahrensrechtlichen Möglichkeiten erfolglos bleibt. Es ist verfassungsrechtlich unbedenklich, die Beschreitung des Rechtswegs von der Erfüllung bestimmter formaler Voraussetzungen abhängig zu machen, deren Nichteinhaltung

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Bundesfinanzhof (BFH)

Die verspätete Verfahrensrüge

Das Revisionsgericht darf grundsätzlich nur solche Verfahrensrügen berücksichtigen, die innerhalb der Revisionsbegründungsfrist in einer den Anforderungen des § 120 Abs. 3 Nr. 2 Buchst. b FGO genügenden Weise angebracht werden.

Eine später angebrachte Rüge ist bereits wegen ihrer nicht fristgerechten

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