Oberlandesgericht München

Nichtzulassungsbeschwerde – und die Revisionssumme

Es obliegt grundsätzlich dem Beschwerdeführer, darzulegen und glaubhaft zu machen, dass er mit der beabsichtigten Revision die Abänderung des Berufungsurteils in einem Umfang erstreben will, der die Wertgrenze von 20.000 € übersteigt. Maßgebend für die Bewertung der Beschwer der Nichtzulassungsbeschwerde ist der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht.

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Oberlandesgericht München

Unterlassungsklage – und die Beschwer des AGB-Verwenders

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs orientiert sich die Beschwer in Verfahren nach dem Gesetz über Unterlassungsklagen bei Verbraucherrechts- und anderen Verstößen (Unterlassungsklagengesetz) regelmäßig an dem Interesse der Allgemeinheit am Unterbleiben des Gebrauchs der strittigen Klauseln. Um die Verbraucherschutzverbände bei der Wahrnehmung der ihnen im Gemeininteresse eingeräumten Befugnis, den Rechtsverkehr von

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Zahlungsklage „abzüglich bereits gezahlter x €“ – und die Beschwer bei teilweiser Klageabweisung

Mit dem Wert des Beschwerdegegenstandes bei einer – teilweise abgewiesenen – Klage gerichtet auf Zahlung eines bestimmten Betrages nebst Zinsen abzüglich bereits erfolgter Zahlungen hatte sich aktuell der Bundesgerichtshof zu befassen: Anlass hierfür bot dem Bundesgerichtshof eine Zahlungsklage wegen einer vorsätzlichen Körperverletzung. Das Amtsgericht hat den Beklagten verurteilt, an den

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Feststellung zur Insolvenztabelle – und die Berufungssumme

Ob eine Berufung die erforderliche Beschwerdesumme erreicht, richtet sich nach den Verhältnissen zum Zeitpunkt der Einlegung der Berufung. Dies gilt auch für die Fälle, in denen sich bei unverändertem Streitgegenstand der Wert des Beschwerdegegenstandes gegenüber dem Zuständigkeitsstreitwert erster Instanz verändert hat. Daher kommt es für die Frage, ob die Mindestbeschwer

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