Bundesfinanzhof

Rechtskräftige Revisionsurteile – und ihre Bindungswirkung

Die Bindungswirkung rechtskräftiger Urteile gemäß § 110 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 FGO besteht nicht nur bei Identität der Gegenstände im Erst- und Zweitverfahren, sondern auch, soweit im Erstverfahren über eine materiell-rechtliche Vorfrage für das Zweitverfahren entschieden worden ist. Die Rechtskraftwirkung eines Urteils bewirkt auch eine Bindung des Richters

Lesen
Bundesgerichtshof

Die zurückverweisende BGH-Entscheidung – und die Verfassungsbeschwerde

Eine Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, soweit sich die Beschwerdeführer außer gegen das im zweiten Durchgang ergangene Urteil des Berufungsgerichts auch gegen das zuvor ergangene, das ursprüngliche Berufungsurteil aufhebende und die Sache zurückverweisende Urteil des Bundesgerichtshofs wenden. Insoweit mangelt an der erforderlichen Beschwerdebefugnis.  Die Zulässigkeit einer Verfassungsbeschwerde setzt nach Art. 93 Abs.

Lesen