Die Nichtzulassung eines Rechtsmittels kann die unterlegene Partei in ihrem Grundrecht aus Artikel 2 Absatz 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip (Artikel 20 Absatz 3 GG) verletzen. Der hier entschiedenen Verfassungsbeschwerde lag eine Mietstreitigkeit aus Berlin zugrunde: Die hier beschwerdeführende Vermieterin einer Wohnung wurde von einer Inkassodienstleisterin aus abgetretenem
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