Bundesfinanzhof (BFH)

Aussetzung der Vollziehung beim Bundesfinanzhof

Eine bloße Revisionszulassung oder eine geänderte Beurteilung der Rechtslage bedeutet noch keine „Änderung der Rechtslage“ im Sinne des § 69 Abs. 6 Satz 2 FGO. Nach § 69 Abs. 3 Satz 1 FGO kann das Gericht der Hauptsache auf Antrag die Vollziehung ganz oder teilweise aussetzen. Das ist im hier

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Grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage – und die Verletzung der Rechtschutzgarantie

Die Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage (hier: wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren) verletzt die grundgesetzgleiche Rechtschutzgarantie des Klägers aus Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG. Das angegriffene Urteil des Landgerichts verletzt die Beschwerdeführer in ihrem Recht aus Art. 101 Abs. 1

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Bundesfinanzhof (BFH)

Grundsätzliche Bedeutung – und trotzdem keine PKH?

Die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung schließt die gleichzeitige Versagung von Prozesskostenhilfe in der Regel aus. Wird die Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache zugelassen und zeitgleich über einen Prozesskostenhilfeantrag entschieden, so ist, wie das Bundesverfassungsgericht jetzt nochmals bestätigte, die Prozesskostenhilfe für die abgeschlossene Instanz in aller Regel zu

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Landgericht Bremen

Die verkannte grundsätzliche Bedeutung

Die Verkennung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtsfrage im Zivilprozess (hier: wann Rückforderungsansprüche wegen beim Abschluss von Verbraucherdarlehen zu Unrecht gezahlter Bearbeitungsentgelte verjähren) durch das Berufungsgericht – und die infolgedessen versagte Zulassung der Revision – stellt zumindest dann eine Verletzung der Rechtsschutzgarantie dar, wenn die Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichens der erforderlichen Beschwer

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Die vom Landesarbeitsgericht unzulässig beschränkte Zulassung der Revision

Das Berufungsgericht kann die Zulassung der Revision auf einen tatsächlich oder rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränken, nicht aber auf einzelne Anspruchsgrundlagen, Rechtsfragen oder Elemente des geltend gemachten Anspruchs. Das Berufungsgericht kann die Zulassung der Revision auf einen tatsächlich oder rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffs beschränken, nicht aber auf einzelne

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Beschränkte Rechtsmittelzulassung

Die Zulassung der Revision kann nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichthofs nur auf einen tatsächlich und rechtlich selbständigen Teil des Gesamtstreitstoffes beschränkt werden, der Gegenstand eines Teilurteils sein oder auf den der Revisionskläger selbst seine Revision beschränken könnte. Unzulässig ist es, die Zulassung auf einzelne von mehreren Anspruchsgrundlagen oder auf bestimmte

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Revisonszulassung per Anhörungsrüge

Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, bindet die Zulassungsentscheidung das Revisionsgericht nicht, wenn bei der vorangegangenen Entscheidung, die Revision nicht zuzulassen, ein Verstoß gegen den Anspruch auf rechtliches Gehör nicht vorgelegen hat. Das Revisionsgericht ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO grundsätzlich an

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Landgericht Bremen

Beschränkung der Rechtsmittelzulassung auf eine Partei

Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kann die Zulassung der Revision auf diejenige Partei beschränkt werden, zu deren Nachteil das Berufungsgericht die von ihm für klärungsbedürftig gehaltene Rechtsfrage entschieden hat. Die Zulassung der Revision wirkt in diesem Fall nicht zugunsten der Partei, zu deren Gunsten die Rechtsfrage entschieden worden ist und

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Divergenzrevision und Einzelfallentscheidung

Die Abweichung von einer vereinzelt gebliebenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts führt nicht zur Zulassung der Revision wegen Divergenz (§ 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO), wenn diese Entscheidung aufgrund späterer ständiger Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts überholt ist (stRspr). Grundsätzliche Bedeutung (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) hat eine Rechtssache nur dann,

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Eigenbedarfskündigung für die Zweitwohnung – der gesetzliche Richter und die Revisionszulassung

Eine Eigenbedarfskündigung ist auch für eine Zweitwohnung möglich. Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell eine Verfassungsbeschwerde gegen ein Räumungsurteil in Folge einer derart begründeten Eigenbedarfskündigung nicht zur Entscheidung angenommen. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verletzt es auch nicht das Recht der Mieterin auf den gesetzlichen Richter, dass das Berufungsgericht die Revision zum Bundesgerichtshof

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Notar

Rechtsmittelbelehrung als Zulassung der Rechtsbeschwerde?

Schweigen sowohl der Ausspruch als auch die Gründe einer Beschwerdeentscheidung zur Frage der Zulassung der Rechtsbeschwerde, liegt in der Beifügung einer Rechtsmittelbelehrung keine Zulassung. Nachdem die Vorschrift des § 7 InsO durch das Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung vom 21.10.2011 mit Wirkung zum 27.10.2011 aufgehoben worden ist,

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Landgericht Bremen

Abweichen von der gefestigten Rechtsprechung

Eine Zulassung der Revision ist nicht allein deshalb geboten, weil andere Oberlandesgerichte als das Berufungsgericht vereinzelt von einer gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs abweichen, ohne diese Abweichung zu begründen. Damit ist einer der in § 543 Abs. 2 ZPO genannten Gründe, die Revision zuzulassen, nicht gegeben. Besteht eine gefestigte höchstrichterliche Rechtsprechung,

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Der nicht beim BGH zugelassene Rechtsanwalt bei der Nichtszulassungsbeschwerde

Im Nichtzulassungsbeschwerdeverfahren ist die Einzeltätigkeit eines beim Bundesgerichtshof nicht zugelassenen Rechtsanwalts grundsätzlich nicht erstattungsfähig, wenn auch ein beim Bundesgerichtshof zugelassener Verfahrensbevollmächtigter bestellt wird. Bei der Beurteilung der Frage, in welchem Umfang der obsiegenden Partei vom Prozessgegner Kosten zu erstatten sind, ist zwischen dem Innenverhältnis des Auftraggebers zu dem für ihn

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Rechtsmittel bei Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt

Bei einer Verurteilung zur Zahlung von Elementar- und Altersvorsorgeunterhalt ist eine Begrenzung der Revisionszulassung auf den Altersvorsorgeunterhalt grundsätzlich nicht zulässig. Das gilt nicht, wenn es – etwa wegen besonders günstiger Einkommensverhältnisse des Unterhaltspflichtigen – einer zweistufigen Berechnung des Elementarunterhalts nicht bedarf. Grundsätzlich ist bei einer Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen auf Elementarunterhalt

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Konferenzraum

Revisionszulassung und gesetzlicher Richter in Filesharing-Fällen

Die Filesharing-Fälle haben nun auch das Bundesverfassungsgericht erreicht. Anlass hierzu war ein Urteil des Oberlandesgerichts Köln, das vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben wurde, allerdings aus einem formellen Grund, nämlich deswegen, weil es die Kölner Richter unterlassen hatten, in dieser streitigen und bis heute von den Gerichten nicht einheitlich behandelten Materie die Revision

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Landgericht Bremen

Anhörungsrüge und die nachträgliche Rechtsmittelzulassung

Lässt das Berufungsgericht auf eine Anhörungsrüge hin die Revision nachträglich zu, ohne einen darauf bezogenen Gehörsverstoß festzustellen, ist die Zulassungsentscheidung verfahrensfehlerhaft ergangen und bindet das Revisionsgericht nicht. Das Revisionsgericht ist gemäß § 543 Abs. 2 Satz 2 ZPO an die Zulassung auch dann gebunden, wenn die seitens des Berufungsgerichts für

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