Das Bundesverfassungsgericht hatte sich aktuell in drei bei ihm anhängigen Verfassungsbeschwerden mit der Frage zu befassen, ob und wie eine Gleichbehandlung der Empfänger von Sozialleistungen bzw. von niedrigen Einkünften bei der Befreiung von Rundfunkgebühren von Verfassungs wegen zu gewährleisten ist.
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