Bei der Verlesung des Anklagesatzes handelt es sich um einen wesentlichen Teil der Hauptverhandlung. Ist ein Schöffe dieser während einer erheblichen Zeitspanne schlafbedingt nicht gefolgt, liegt der absolute Revisionsgrund des § 338 Nr. 1 StPO vor . So auch in dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall: Die Revision macht zu Recht geltend,
Lesen