Finanzgericht München

Der coronabedingte Terminsverlegungsantrag

Trotz Vorerkrankung eines nicht geimpften Prozessbeteiligten kann es sich im fortgeschrittenen Stadium der COVID-19-Pandemie als nicht verfahrensfehlerhaft erweisen, wenn das Finanzgericht den Antrag auf Terminsverlegung ablehnt und ohne den Prozessbeteiligten mündlich verhandelt. 

Einem Verfahrensbeteiligten wird rechtliches Gehör (Art. 103 Abs.

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Bundesverfassungsgericht

Die Besorgnis der Befangenheit

Die Besorgnis der Befangenheit (hier: eines Richters oder einer Richterin des Bundesverfassungsgerichts nach § 19 BVerfGG) setzt einen Grund voraus, der geeignet ist, Zweifel an der Unparteilichkeit des Richters oder der Richterin zu rechtfertigen. 

Dabei kommt es nicht darauf an,

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Verwaltungsgericht Gießen

Der rechte Richter im Asylverfahren

Das Bundesverfassungsgericht hat aktuell einer Verfassungsbeschwerde gegen eine fachgerichtliche Entscheidung stattgegeben, durch die ein Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit gegen den zuständigen Einzelrichter in einem Asylverfahren für unbegründet erklärt worden war.

Dem zugrunde lag ein Klageverfahren, das der Beschwerdeführer  gegen

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Verwaltungsgericht Köln / Finanzgericht Köln

Das wiederholte Ablehnungsgesuch

Ein Ablehnungsgesuch kann grundsätzlich nur in zulässiger Weise wiederholt werden, wenn neue Ablehnungsgründe oder Beweismittel geltend gemacht werden. Allerdings kann es auch genügen, die bisherigen Ablehnungsgründe zu ergänzen. Bei einer Entscheidung durch den sog. konsentierten Einzelrichter kann dieser selbst in

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LG Bremen

Die frühere Tätigkeit eines Richters

Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige

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Das nicht begründete Ablehnungsgesuch

Ein Ablehnungsgesuch, das keine Begründung oder lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig.

Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über

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Der hat schon einmal einen Antrag von mir abgelehnt!

Die Mitwirkung an vorangegangenem Verfassungsbeschwerdeverfahren desselben Beschwerdeführers kann eine Besorgnis der Befangenheit offensichtlich nicht begründen.

Die Verwerfung des Ablehnungsgesuchs gegen die im Tenor genannten Richter des Bundesverfassungsgerichts kann mit der Sachentscheidung erfolgen, wenn dieses offensichtlich unzulässig ist. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit

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Bücherschrank

Das offensichtlich unzulässige Ablehnungsgesuch

Ein Ablehnungsgesuch, das lediglich Ausführungen enthält, die zur Begründung der Besorgnis der Befangenheit gänzlich ungeeignet sind, ist offensichtlich unzulässig. Bei offensichtlicher Unzulässigkeit bedarf es keiner dienstlichen Stellungnahme des abgelehnten Richters; dieser ist auch von der Entscheidung über das offensichtlich unzulässige

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Das unzulässige Ablehungsgesuch

Ein unzulässiges Ablehnungsgesuch ist unter Mitwirkung der der zuständigen Spruchgruppe angehörenden (abgelehnten) Richter des Bundesgerichtshofs zu verwerfen.

Grundsätzlich entscheidet über ein Ablehnungsgesuch zwar das Gericht, dem der abgelehnte Richter angehört, ohne dessen Mitwirkung (§ 45 Abs. 1 ZPO).

Aus Gründen

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Die missbräuchliche Richterablehnung

Ein Ablehnungsgesuch kann ausnahmsweise dann unter Mitwirkung der abgelehnten Richter und ohne Einholung dienstlicher Stellungnahmen als unzulässig verworfen werden, wenn es sich als offenbarer Missbrauch des Ablehnungsrechts darstellt.

Indizien für einen solchen Missbrauch können darin liegen,

  • dass die Begründung des
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