Die Bescheidung eines Ablehnungsgesuchs durch einen Spruchkörper, der hierfür nicht der gesetzliche Richter war, schlägt auf die Endentscheidung durch.
So führte aktuell eine Nichtzulassungsbeschwerde vor dem Bundesfinanzhof zur Aufhebung des angefochtenen Urteils sowie zur Zurückverweisung des Rechtsstreits an das Finanzgericht
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