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Pressemitteilung statt richterlicher Hinweispflicht

Ein gewissenhafter Prozessbevollmächtigter prüft, ob bereits Entscheidungen des maßgeblichen Spruchkörpers zur streitgegenständlichen Rechtsfrage vorliegen; und vom Gericht dazu eine Pressemitteilung veröffentlicht wurde.

Der in Art. 103 Abs. 1 GG verbürgte Anspruch auf rechtliches Gehör gewährleistet den Verfahrensbeteiligten das Recht, sich

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Landgericht Bremen

Wenn das Gericht seine Meinung ändert…

Erteilt das Gericht einen rechtlichen Hinweis in einer entscheidungserheblichen Frage, so darf es diese Frage im Urteil nicht abweichend von seiner geäußerten Rechtsauffassung entscheiden, ohne die Verfahrensbeteiligten zuvor auf die Änderung der rechtlichen Beurteilung hingewiesen und ihnen Gelegenheit zur Stellungnahme

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