Der Vorrang des Unionsrechts verlangt, dass die nationalen Gerichte befugt sind, eine Entscheidung ihres Verfassungsgerichts, die gegen das Unionsrecht verstößt, unangewendet zu lassen, ohne insbesondere Gefahr zu laufen, disziplinarrechtlich zur Verantwortung gezogen zu werden. Das europäische Unionsrecht steht insbesondere der Anwendung einer Rechtsprechung des nationalen Verfassungsgerichtshofs entgegen, wenn diese in
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